Das Sächsische Kabinett hat heute den Verbraucherschutzbericht 2017 verabschiedet. Der Verbraucherschutzbericht 2017 spiegelt die Entwicklung und die Aktivitäten in den Bereichen des umweltbezogenen, technischen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutzes der Jahre 2014 bis 2016 im Freistaat wider.
„In Sachsen schreiben wir Verbraucherschutz groß – und das sehr erfolgreich. In allen Themenfeldern zeigt sich, wie wichtig es ist, dass wir uns in den Zeiten der Globalisierung und Liberalisierung der Märkte fortschrittlich zeigen und Verbraucherpolitik als Querschnittspolitik verstehen. Die Aktivitäten sind so zahlreich, wie es die Themenvielfalt erfordert“, so Staatsministerin Klepsch.
Ob es um die Ergebnisse von Betriebskontrollen und Probenuntersuchungen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung geht oder um die Arbeit der Marktüberwachungsbehörden bei der Prüfung der Produktsicherheit, die Durchsetzung der Vorschriften zum Ökodesign und der Energieverbrauchskennzeichnung oder die Arbeit des Mess- und Eichwesens: Mit dem vorliegenden Verbraucherschutzbericht werden die entscheidenden Themen aufgegriffen, mit denen in regelmäßigen Abständen über die Arbeit des Verbraucherschutzes in Sachsen informiert wird. Dies betrifft auch Fragen zur Lebensmittelsicherheit, den Verbraucherrechten oder aber die Umsetzung von EU- und Bundesrecht und die zunehmenden Rechtssetzungsverfahren.
Ausgewählte Ergebnisse:
Gesundheitlicher Verbraucherschutz – Lediglich vier Prozent der kontrollierten Betriebe mangelhaft
Die amtliche Lebensmittelüberwachung besteht aus den zwei Säulen der vor-Ort-Kontrollen in den Betrieben und den Probenahmen und Untersuchungen an der Landesuntersuchungsanstalt. Von den insgesamt 65.690 erfassten Betrieben wurden im Jahr 2016 37.230 Betriebe (56,7 %) durch die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte (LÜVÄ) kontrolliert und dabei wurden 77.313 Inspektionsbesuche durchgeführt. In 1.595 Betrieben, das sind vier Prozent der kontrollierten Betriebe, wurden erhebliche Mängel festgestellt, so dass Maßnahmen mit besonderer Durchsetzungswirkung folgen mussten. Bei den festgestellten Mängeln dominieren Hygienemängel.
Europäisches Schnellwarnsystem hat sich bewährt
Das Schnellwarnsystem: Rapid Alert System for Food and Feed (RASFF) wird von der EU-Kommission EU-weit betrieben und genutzt. Bei der RASFF-Landeskontaktstelle im SMS gingen von 2014 bis 2016 im Schnellwarnpostfach jährlich rund 3.600 bis 4.300 E-Mail-Nachrichten ein. 2016 wurden 26 Fälle gesundheitlich bedenklicher Erzeugnisse in Sachsen erstmals festgestellt und über das RASFF an betroffene Bundesländer und Mitgliedstaaten kommuniziert. 294 Aufträge für Rücknahme-/Rückrufkontrollen bei Warenempfängern in Sachsen wurden in 2016 an nachgeordnete Behörden erteilt, darunter Kunststofffremdkörper in diversen Feinkostsalaten, Nachweis von Toxin-bildenden Mikroorganismen in Teewurst, Krebserregende aromatische Kohlenwasserstoffe in Tätowierfarbe.
Kontrollen des Staatsbetriebes Mess- und Eichwesen zeigen Wirkung
Der wirtschaftliche Verbraucherschutz kontrolliert die Alltagsgeschäfte der Verbraucher, zum Beispiel ihre Fahr- und Fluggastrechte bis hin zum Schutz von Vermögens- und Datenlagen. Im, dem SMS nachgeordneten, Staatsbetrieb Mess- und Eichwesen werden Taxameter kontrolliert. Die Beanstandungsquote liegt bei unter fünf Prozent. Auch die Kontrolle der geeichten Waagen erfolgt über das Mess- und Eichwesen. Die Kontrollen zeigen Wirkung. Die Beanstandungsquote ist von zehn Prozent auf drei Prozent gesunken.
Der nunmehr vom Kabinett verabschiedete Verbraucherschutzbericht 2017 kann im Internet auf der Seite www.sms.sachsen.de abgerufen werden.
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