Im vergangenen Jahr verließen 1.044 Personen den Freistaat Sachsen freiwillig, nachdem sie an einer freiwilligen Rückkehrberatung in ihrer Gemeinschaftsunterkunft teilgenommen hatten. Diese Beratungen werden größtenteils durch freie Träger durchgeführt, die von den jeweiligen Landkreisen damit beauftragt worden sind. Die Landkreise erhielten dafür über die Richtlinie „Soziale Betreuung“ der Sächsischen Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping, eine Förderung in Höhe von 1,3 Millionen Euro. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 1.889 Beratungen durchgeführt, an denen 3.090 Personen teilgenommen haben.
Integrationsministerin Petra Köpping: „Nicht alle Menschen, die zu uns gekommen sind, werden dauerhaft die Möglichkeit haben, hier zu bleiben. Darum ist es gut, wenn wir ihnen trotzdem zur Seite stehen und ihnen zeigen, wie sie wieder in ihr Heimatland zurückkehren können und was diese freiwillige Rückkehr für ihre künftige Perspektive bedeutet. Es ist wichtig und richtig, dass wir hier gemeinsam mit der kommunalen Ebene die Verantwortung übernehmen und klare Wege aufzeigen. Wir wollen die Menschen nicht allein und wir wollen sie vor allem nicht schlecht beraten lassen.“
Hinweis: Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten im Sächsischen Landtag verabschiedeten Haushaltes.
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