Während die Telefonie draußen mehrheitlich mittels Flatrates abgerechnet wird, werden in Haftanstalten noch immer hohe Gebühren für Telefonie verlangt. Ein Gefangener einer JVA in Schleswig Holstein beantragte erfolglos die Anpassung des Tarifes und beschritt, ebenso erfolglos den Rechtsweg. Mit Beschluss vom 08.11.2017 erkannte das Bundesverfassungsgericht, als letzte Instanz, in der Rüge eine Verletzung des Grundrechts auf Resozialisierung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs 1 Grundgesetz.
Auch die GG/BO beantragte im Februar 2016 erfolglos, die Telefongebühren in der JVA Zeithain abzusenken. Die Rechtswege wurden ebenfalls im Februar beschritten. Auf Grundlage des Beschlusses vom Bundesverfassungsgericht konnte nun die zeitnahe Entscheidung am Landgericht Dresden erwirkt werden, welche am 15.12.2017 erging. Das Landgericht orientiert sich in der Begründung maßgeblich an der des Bundesverfassungsgerichtes. Auch wenn das Urteil erst zum 15.01.2018 wirksam wird, wurden die Tarife der Telefonie in der JVA Zeithain bereits zum 01.01.2018 angepasst. „Dies kann, trotz gerichtlicher Intervention, wieder als ein progressives Signal aus der sächsischen Justiz gewertet werden“ so Manuel Matzke, GG/BO Sprecher der JVA Zeithain.
Wann sachsenweit damit zu rechnen ist, dass Gefangene zu marktüblichen Preisen telefonieren können, soll nun durch eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (Die Linke) in Erfahrung gebracht werden.
Keine Kommentare bisher