Bis zum Ende des Jahres 2017 haben alle 14 staatlichen Hochschulen in Sachsen verbindliche Vereinbarungen mit ihren Personalräten zur Umsetzung des „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen“ abgeschlossen. Damit sind die Voraussetzung zum Erhalt der aus dem Programm „Gute Lehre – Starke Mitte“ für die Hochschulen eingeplanten Gelder erfüllt. Pro Jahr erhalten die Hochschulen insgesamt 6 Millionen Euro.
Diese können eingesetzt werden zur Förderung des Personals, zur Schaffung besserer Beschäftigungsverhältnisse, längerer Vertragsfristen oder Überbrückungen sowie der besseren Vereinbarkeit von Lehre, Forschung und Familie. Ab 2017 ist die Vergabe dieser Gelder daran gekoppelt, dass der Kodex verbindlich in den Hochschulen mit den Personalräten vereinbart ist. Dies haben alle Hochschulen nun geregelt.
Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange erklärt: „Nach dem Ende des Stellenabbaus und dem Abschluss der Hochschulentwicklungsplanung 2025 ist die Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen eines unserer wichtigsten Anliegen. Dazu gehört, dass der Rahmenkodex für gute Arbeit in den Hochschulen konsequent umgesetzt wird. Ich bin sehr zufrieden, dass sich die Hochschulleitungen und die Personalvertretungen in intensiven Diskussionen zum Abschluss dieser verbindlichen Regelungen geeinigt haben. Erstmals entstehen Personalentwicklungspläne in den Hochschulen und damit auch planbarere Karrierewege sowie – so meine Zielstellung – mehr unbefristete Beschäftigungsverhältnisse. Auch befristet Beschäftigte sollen ein Mindestmaß an Verlässlichkeit, Planbarkeit und fairer Beschäftigungsperspektive erhalten. Damit werden die Hochschulen zu attraktiveren weil verlässlicheren Arbeitgebern für den wissenschaftlichen Nachwuchs.“
Im Jahr 2016 war der „Rahmenkodex über den Umgang mit befristeter Beschäftigung und die Förderung von Karriereperspektiven an den Hochschulen im Freistaat Sachsen“ unterzeichnet worden. Er setzt verbindliche Mindeststandards zum Umgang mit befristeter Beschäftigung. So legt er unter anderem fest, dass sich die Dauer einer Beschäftigung grundsätzlich an der Dauer der angestrebten Qualifizierung oder an der Dauer der Bewilligung des zugehörigen Drittmittelprojekts orientieren soll. Die Laufzeit der Verträge von wissenschaftlichen und künstlerischen Hilfskräften soll nicht mehr kürzer als sechs Monate sein. Die Laufzeit von Verträgen der wissenschaftlichen oder künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf der Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes geschlossen werden, soll im Falle des Qualifikationsziels einer Promotion nicht ein Jahr und in der Postdocphase nicht drei Jahre unterschreiten.
Überbrückungsmaßnahmen, insbesondere zur Sicherstellung einer durchgängigen Beschäftigung und Qualifizierung, bleiben im Sinne der Beschäftigten weiterhin möglich. Die Regelbeschäftigung soll in der Qualifikationsphase mit dem Ziel der Promotion 50 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit nicht unterschreiten. In der Postdocphase ist eine Beschäftigung von nicht unter 75 Prozent der regelmäßigen Arbeitszeit anzubieten. Um den Qualifizierungserfolg abzusichern, werden zwischen Doktoranden und betreuenden Professorinnen bzw. Professoren Betreuungsvereinbarungen abgeschlossen.
Um die Beschäftigungsverhältnisse insbesondere von Nachwuchswissenschaftlern und zeitlich befristet beschäftigten Mitarbeitern zu verbessern, erhalten die Hochschulen zusätzliche Mittel. Zur Umsetzung des Programms „Gute Lehre – starke Mitte“ stehen 2015 und 2016 je sechs Millionen Euro zur Verfügung. Damit wird auch eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Die Verteilung der Gelder berechnet sich nach einem Sockelbetrag und der Größe des jeweiligen Mittelbaus der Hochschulen. Wesentlich für die Umsetzung des Rahmenkodexes sind der Abschluss von verbindlichen Dienstvereinbarungen zwischen der Hochschulleitung und dem zuständigen Personalrat, dann fließen auch die dafür vorgesehenen 6 Millionen Euro pro Jahr. Diese Summe steht den Hochschulen auch 2018 zur Umsetzung des Rahmenkodexes zur Verfügung. Dieser soll in diesem Jahr erstmals evaluiert werden.
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