Die Agentur für Arbeit bittet die Unternehmen, die jährliche Meldung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis zum 31. März 2018 vorzunehmen. Alle Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet die Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern jährlich bis 31. März digital oder in Papierform der örtlichen Arbeitsagentur anzuzeigen.
Die bereits registrierten Arbeitgeber haben automatisch eine CD-ROM mit der neuen Software “IW-Elan” von der Arbeitsagentur zugesandt bekommen. Mit diesem Programm ist die Meldung von schwerbehinderten Beschäftigten einfach und bequem. Wichtig sei, dass die aktuelle Version “IW-Elan 2017” genutzt wird. Daten, die bereits im Vorjahr über die damalige Software “REHADAT-Elan” eingegeben wurden, könnten in “IW-Elan” übernommen werden.
Es sei zu beachten, dass auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten hätten, anzeigepflichtig seien. Wer noch keine CD-ROM erhalten habe, könne die Software auch kostenlos im Internet unter www.iw-elan.de zum Download finden. Hier kann man auch herkömmliche Formulare für das Anzeigejahr 2017 bestellen.
Informationen zum Programm gibt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln per E-Mail über iw-elan@iwkoeln.de. Für telefonische Anfragen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer ist die Arbeitsagentur unter der kostenlosen Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20 erreichbar.
Daneben gibt es im Internet unter www.arbeitsagentur.de alle Informationen (Unternehmen, Merkblätter und Formulare sowie Merkblatt Erläuterungen zum Anzeigeverfahren). Wichtiger Hinweis: Aus rechtlichen Gründen ist es erforderlich, dass der zuständigen Agentur für Arbeit zwingend immer der von IW-Elan automatisch erzeugte Versandbeleg mit der ID-Nummer (“Erklärung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit”) unterschrieben zuzusenden ist.
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