Nach einem langen Rechtsstreit über das Vermögen der DDR-Staatspartei SED werden die ostdeutschen Bundesländer insgesamt rund 185 Millionen Euro erhalten. Auf Sachsen sollen demnach Nachzahlungen in Höhe von 58 Millionen Euro entfallen. Dazu erklärt die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping: „Dieses Geld wäre sinnvoll für die Finanzierung der Nachwende-Aufarbeitung. Es wäre genau das richtige Signal, wenn es zudem für den Gerechtigkeitsfonds, einer Kommission zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der Nachwendezeit und somit für eine neue Erinnerungskultur über die Nachwendezeit zur Verfügung stünde.“
„Man muss endlich untersuchen, warum viele Menschen so frustriert sind, und wo die Ursachen dafür sind. Diese Menschen fühlen sich betrogen. Ich finde, man muss jetzt herausarbeiten, wo ein echter Grund vorliegt, und wie man das ändern kann. Und dabei könnte diese Nachzahlung sehr helfen.“
Die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration fordert zudem erneut, eine besonders sensible und möglichst vollständige Sicherung der Treuhand-Akten. „Es darf hier keineswegs nur um die berechtigten Schutzinteressen der damals beteiligten, meist westdeutschen Unternehmen und Personen gehen. Es geht hier maßgeblich um die Interessen der ostdeutschen Bevölkerung an einer Aufarbeitung der Nachwendezeit. Dazu sollten ab 2020 ausreichende finanzielle Mittel für Forschungsprojekte zur Verfügung gestellt werden, um die Aufarbeitung der Treuhand-Akten 2020 zu beginnen.“
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