Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange erklärt zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vergabepraxis bei Medizinstudienplätzen an den Hochschulen: „Ich bin sehr froh, dass das Bundesverfassungsgericht sich jetzt mit der Vergabe der Medizinerstudienplätze befasst hat. Es war dringend notwendig, dass wir diese wieder auf gerechtere Füße stellen. Das Auswahlverfahren muss nach verfassungsgemäßen Grundsätzen erfolgen. Denn jeder junge Mensch, der ein Abitur hat, muss die Möglichkeit zur freien Studienplatzwahl haben.“
„Die Konsequenz des Urteils ist, dass wir uns als Ländergesetzgeber alle mit dem Verfahren der Vergabe der Studienplätze befassen müssen. Nicht kritisiert wurde die Abiturnote. Sie ist und bleibt die wichtigste Grundlage für die Zulassung zum Medizinstudium. Die Festlegung auf eine Ortspräferenz wurde aber als willkürlich bewertet. Auch eine Wartezeit ist weiterhin möglich. Hier sagt das Bundesverfassungsgericht, dass es eine Begrenzung geben muss. Auch das ist sehr sinnvoll. Gleiches gilt für Auswahlkriterien wie Eignungsgespräche, Tests, Gewichtung vorhandener medizinischer Berufsausbildungen und Abschlüsse, die die Hochschulen selbst anwenden können. Sie müssen alle bundesweit standardisiert werden. Zudem muss ein Verfahren gefunden werden, mit dem die Abiturnoten über die Ländergrenzen hinweg vergleichbar werden. Die geforderten Änderungen werden die Zulassung zum Medizinstudium bundesweit vereinheitlichen und gerechter machen.“
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