Gesundheit ist das höchste Gut – kein Wunder, wenn viele darüber nachdenken, zu Weihnachten Eltern oder Großeltern etwas Gutes zu tun. Und das Angebot ist groß: Nahrungsergänzungsmittel mit Obst- und Gemüseextrakten, Ginkgo, Ginseng, Glucosamin, Kurkuma, Lecithin oder Lavendel. So mancher Anbieter verspricht nicht nur Wohlbefinden und Vitalität, sondern suggeriert auch Hilfe bei vielen Altersbeschwerden, von Knieproblemen bis Vergesslichkeit.
Es sind jedoch nur bestimmte gesundheitsbezogene Aussagen zu Vitaminen, Mineralstoffen und wenigen anderen Stoffen geprüft und zugelassen. Die Vielzahl an Werbeversprechen, die sich auf pflanzliche Stoffe bezieht, blieb bislang unbewertet und darf derzeit noch verwendet werden. „Gerade im Hinblick auf Gesundheit wird oft zu viel versprochen. Das haben die Marktchecks im Rahmen des Internetauftritts www.klartext-nahrungsergaenzung.de gezeigt“, so Dr. Birgit Brendel, Verbraucherzentrale Sachsen.
Nahrungsergänzungsmittel sind aber anders als Arzneimittel nicht zur Heilung und Linderung von Krankheiten bestimmt. Es handelt sich um Lebensmittel, die isolierte Nährstoffe wie Vitamine, Mineralstoffe oder Pflanzenstoffe in konzentrierter Form liefern. Wer hoch dosierte Produkte einnimmt, hat – auch wenn die vom Hersteller empfohlene tägliche Verzehrmenge eingehalten wird – das Risiko von Überdosierungen. Darüber hinaus sind Wechselwirkungen mit Arzneimitteln nicht auszuschließen. „Wer chronisch krank ist oder regelmäßig Medikamente einnehmen muss, sollte Nahrungsergänzungsmittel nicht ohne vorherigen ärztlichen Rat verwenden“, betont Brendel, sonst kann ein gut gemeintes Geschenk zum unerfreulichen Bumerang werden.
Vor dem Einkauf bzw. Verschenken von Nahrungsergänzungsmitteln sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher daher gut informieren. Eine Möglichkeit ist das Portal klartext-nahrungsergaenzung.de, um Fragen zu stellen oder sich über Produkte zu oder auch um sich zu beschweren.
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