Die Stadt Markranstädt kann ins neue Jahr mit einer genehmigten Haushaltssatzung starten. Mit Bescheid vom 27. November 2017 des Landratsamtes Landkreis Leipzig, Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten wurde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Stadt Markranstädt für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 festgestellt. Erstmalig legt die Stadt einen Doppelhaushalt auf. Damit kann zeitnah mit der Umsetzung des umfangreichen Investitionsprogramms (in 2018 sind rund 6,0 Mio. Euro und in 2019 rund 4,0 Mio. Euro vorgesehen) begonnen und die notwendigen Fördermittel beantragt werden.
„Mit der zügigen Erarbeitung und Beschlussfassung des Haushaltsplans für die kommenden beiden Jahre sind wir die ersten im Landkreis Leipzig“, so Bürgermeister Jens Spiske, der sich über den Bescheid des Landkreises freut. Einen Haken hat die Genehmigung durch das Landratsamt jedoch. Sie enthält die Auflag, dass der Rechtsaufsichtsbehörde bis 30. September 2018 der örtlich geprüfte Jahresabschluss 2014 vorzulegen ist. Die Stadtverwaltung arbeitet derzeit intensiv an diesem Jahresabschluss und geht davon, dieser Auflage fristgerecht nachkommen zu können. Für das Haushaltsjahr 2019 wird ebenfalls die aufschiebende Bedingung für die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit gestellt, die Jahresabschlüsse für die Jahre 2015 und 2016 vorzulegen.
Zur Anwendung kommt dabei die Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 3 Nr. 7 i. V. m. Abs 5 Satz 2 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik (SächsKomHVO-Doppik). Denn für die Ausgestaltung der Ausnahmeregelung ist im Entwurf der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Grundsätze der kommunalen Haushalts- und Wirtschaftsprüfung (VwV KmHWi) die Vorlage der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 zum Haushaltsjahr 2019 vorgesehen.
Das stellt die Stadtverwaltung und insbesondere die Kämmerei vor eine enorme Herausforderung, denn sie müsste im Jahr 2018 die Jahresabschlüsse für 2014, 2015 und 2016 erstellen und örtlich prüfen lassen. Nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz, der Erstellung des ersten doppischen Jahresabschlusses 2013 sowie der Aufstellung des ersten Doppelhaushalts 2018/2019 hat sich die Stadt Markranstädt die Erstellung der kommenden Jahresabschlüsse zur Hauptaufgabe gemacht. Die Wichtigkeit dieser Jahresabschlüsse ist der Kommune sehr wohl bewusst. Inwieweit jedoch innerhalb eines Jahres drei Abschlüsse realisiert werden können, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Die Stadt Markranstädt ist mit der Problematik kein Einzelfall. Wie wir aus dem Landratsamt erfahren haben, wurde auch von dort aus die Problematik an das Sächsische Staatsministerium des Inneren herangetragen. Für die Haushaltführung der Kommunen ist dringend eine Übergangsfrist für diese Regelung einzuführen.
Für das Jahr 2018 sieht der Haushalt ordentliche Erträge von ca. 24,9 Mio. Euro und ordentliche Aufwendungen von ca. 26,6 Mio. Euro, das Jahr 2019 ordentliche Erträge von ca. 25,1 Mio. Euro und ordentliche Aufwendung von 26,7 Mio. Euro vor. Auch Markranstädt sieht sich mit jährlich steigenden Ausgaben, z. B. bei Versicherungen, Strom, Instandhaltungskosten und vieles mehr, konfrontiert. Die Steigerungen können nur in geringem Umfang durch Einsparungen kompensiert werden. Deshalb werden mit dem Haushaltsplan die vergleichsweise niedrigen Hebesätze bei Grundsteuer A und B auf den sächsischen Nivellierungssatz bei Grundsteuer A von 280 von Hundert auf 307 (Steigerung um 9,6 %) von Hundert und bei Grundsteuer B von 370 von Hundert auf 420 von Hundert (Steigerung um 13,5 %) angepasst. Beispiele in Markranstädt zeigen, dass dies bei einem Einfamilienhaus sich z. B. um die 30 Euro und bei einer Gartenlaube z. B. um die 2 Euro im Jahr bewegt. Die jeweiligen Bescheide an die Eigentümer mit den konkreten Veränderungen werden rechtzeitig versandt.
Bürgerinnen und Bürger können sich ausführlich über die Haushaltssatzung für die Jahre 2018 und 2019 informieren. Sie wird vom 18. Dezember bis 29. Dezember 2017 in der Kämmerei (Markt 11, 3. Obergeschoss, 04420 Markranstädt) an Werktagen Montag und Mittwoch von 8:30 – 14:30 Uhr, Dienstag von 8:30 bis 17:30 Uhr, Donnerstag von 8:30 bis 16:30 Uhr und Freitag von 8:30 bis 11:30 Uhr ausgelegt.
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