Das ordnungswidrige Entsorgen von Müll in Wäldern und auf Felder ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernst zu nehmende Straftat. Wie zum Beispiel an den Tongruben zwischen Grimma und Trebsen. Viele sind sich sicher nicht über die Auswirkungen dessen bewusst: Zum einen leidet das Ortsbild erheblich unter der vermüllten Natur, zum anderen wird auch der Boden auf dem der Müll illegal lagert, in Mitleidenschaft gezogen. So kann es zum Beispiel zur Verschmutzung des Grundwassers kommen und die Geruchsbelästigung wird nicht selten zur Luftverschmutzung.
Die illegale Müllentsorgung, dazu gehört auch das „zufällige Liegenlassen und Verlieren“, Vergraben und Verbrennen von Abfällen, ist daher ein grober Verstoß gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) und wird neben anfallenden Entsorgungskosten mit entsprechendem Bußgeld geahndet.
Wie reagiert man also, wenn man einen Müllbeseitigungsverstoß feststellt?
Zuerst ist es unbedingt erforderlich, den Verursacher, zur Erhebung eines Verwarngeldes oder zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens, zu ermitteln. Dies kann wie folgt geschehen:
1. Durch Feststellung des Ordnungsamtes („auf frischer Tat ertappt“)
2. Durch Anzeige eines/mehrerer Zeugen
3. Über Hinweise (Anschriften im Hausmüll)
Wenn man jetzt eine Anzeige gegen den Verursacher erheben möchte, sollten folgende Fragen beantwortet sein:
– Wann wurde der Müll abgelagert?
– Wo wurde der Müll abgelagert?
– Was genau wurde illegal abgelagert?
– Wer ist der Verursacher? (falls bekannt)
Als Anzeigender ist die Angabe der persönlichen Daten erforderlich sowie die Bereitschaft als Zeuge aufzutreten.
Anzeigen können schriftlich an folgende Adressen gesandt werden:
per E-Mail an info@grimma.de oder direkt an das Ordnungsamt: werner.katrin@grimma.de beziehungsweise kunadt.daria@grimma.de oder über den Postweg an Stadtverwaltung Grimma, Ordnungsamt, Markt 16/17, 04668 Grimma übersenden. Ihre Anzeige nehmen wir auch telefonisch unter 03437/ 98 58 250 oder 03437/ 9858251 oder persönlich in der Marktgasse 2 in Grimma oder in den Bürgerbüros vor Ort entgegen.
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