Als Spielen mit den Erwartungen der Leipziger bezeichnet René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, die gemeinsame Neufassung des Antrags von CDU und SPD, den Stadtordnungsdienst als Polizeibehörde aufzuwerten.
„Da führen die CDU-Fraktion Leipzig und die SPD-Fraktion Leipzig die Leipzigerinnen und Leipziger ganz schön hinter die Fichte. Denn was ändert sich, wenn der Stadtordnungsdienst zur gemeindlichen Polizeibehörde umfirmiert? Nur der Name. Die Befugnisse bleiben die gleichen. Radfahrer verfolgen und gegen Lärmbelästigungen vorgehen, kann das Ordnungsamt schon heute. Verbrechen, wie die Vergewaltigung im Rosental, hätte auch ein gemeindlicher Polizeivollzugsdienst nicht verhindern können. Handfesseln und Rettungsmehrzweckstock sind nur Makulatur, im besten Fall taugt letzterer zum Selbstschutz.“
Nach Ansicht von René Hobusch, selbst Rechtsanwalt, seien die Befugnisse gesetzlich klar geregelt, CDU und SPD spielten mit den Erwartungen der Leipziger: „Echte Strafverfolgung und Einsatz von unmittelbarem Zwang bleibt allein der sächsischen Polizei vorbehalten. Deshalb braucht es mehr echte Polizei auf Leipzigs Straßen, ausgestattet mit allen Befugnissen des Polizeigesetzes. Was CDU- und SPD-Fraktion jetzt vorgaukeln, weckt falsche Erwartungen beim Bürger und schafft Verdruss“, so der Freidemokrat Hobusch.
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Ich könnte mir gut vorstellen, dass im konkreten Fall, welchen er im seinem Leserbrief erwähnte, eine “Ordnungsstreife” oder wie man die diese Personen dann auch immer nennt, eine Straftat hätte verhindern können, wenn diese zufällig dort “Streife gelaufen” wären.
Ist es nicht genau das, was man immer fordert, dass “Streifen” sichtbar im Stadtbild erscheinen sollen – sicherlich eher auf Polizei bezogen.
Aber Ordnungswidrigkeiten werden ja auch nicht gerade wenig erlebt – und daher sehe ich schon einen Vorteil darin, wenn Polizei und Ordnungsamt, mit Personal ausgestattet werden, was dann tatsächlich auch in der Stadt unterwegs ist – das kann, so denke ich zumindest, schon die eine oder andere Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat verhindern.