Zur zweitägigen Herbstkonferenz in Leipzig haben die Innenminister und -senatoren der Länder insgesamt 44 verschiedene Tagesordnungspunkte beraten. Der Fokus lag unter anderem auf der Neubewertung der Lage in Syrien, auf dem Thema Gewalt beim Fußball und der Schaffung einheitlicher IT-Systeme bei der Polizei.
Markus Ulbig, der Vorsitzende der Innenministerkonferenz betonte: „Unsere Gespräche waren sehr intensiv, aber immer fair und sachlich. Es ging und geht schließlich darum, auf die veränderte Weltlage im Bereich der Sicherheit zu reagieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Wir haben immer einen Weg gefunden – so auch in der Frage der Neubewertung der Situation in Syrien oder der Zurückdrängung der Gewalt beim Fußball. Innere Sicherheit ist und bleibt eine Gemeinschaftsaufgabe – und das über parteipolitische Gräben hinweg.“
Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière sagt: „In der Welt des 21. Jahrhunderts können wir nur mit modernsten Mitteln Verbrechen verfolgen und verhindern. Und das setzt neben guter Ausstattung einschließlich modernster Technik selbstverständlich auch voraus, dass wir auch über die zugehörigen Strukturen und Befugnisse verfügen. Und da sind wir auf dem Weg zu einem einheitlichen IT-Haus der Polizeien, welches wir Polizei 2020 nennen. Jede Polizistin, jeder Polizist soll – im Rechtsrahmen – jederzeit und überall Zugriff auf die notwendigen Informationen haben, die er oder sie für die Aufgabe benötigt. Bis dahin liegt noch ein Stück Wegstrecke vor uns. Aber wir sind uns einig, diesen Weg gemeinsam zu gehen und zu einem erfolgreichen Ende zu führen.
Bund soll Lage in Syrien neu bewerten
Die Sicherheitslage in Syrien soll vom Bund neu bewertet werden. Im Ergebnis dieses Berichts wird auf einer der nächsten Innenministerkonferenzen über die Möglichkeit der Abschiebung von Gefährdern und Schwerkriminellen entschieden. Die Inneressortchefs einigten sich bis zur Vorlage des Berichts auf einen Abschiebestopp für syrische Flüchtlinge bis zum 31. Dezember 2018.
Gemeinsames „Datenhaus“ für Länder- und Bundespolizei
Mittelfristig sollen die IT- und Vorgangsbearbeitungssysteme der Polizei von Bund und Land schrittweise angeglichen und die gespeicherten Informationen in einem gemeinsamen „Datenhaus“ beim Bund abgelegt werden. Damit verschwinden inkompatible Schnittstellen und Insellösungen. Die Daten stehen zudem allen Ländern gleichzeitig zur Verfügung und können so beispielsweise zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität effektiver eingesetzt werden. Durch die Nutzung von Synergien im Projekt Polizei 2020 sinken für alle Beteiligten außerdem die Investitionskosten.
Gewalt beim Fußball intensiver begegnen
Die Innenministerkonferenz unterstützt den Beschluss der Sportministerkonferenz zur Zurückdrängung der Gewalt beim Fußball. Daran müssen Vereine künftig noch stärker mitwirken. So sollen DFL und DFB bereits bei der Vergabe von Lizenzen die Investitionen in Sicherheitsstandards stärker berücksichtigen. Darüber hinaus sollen gegen Vereine verhängte Geldbußen unmittelbar in die Erhöhung der Sicherheit vor Ort fließen, beispielsweise in Ordner und Zugangskontrollen. Auf Seiten des Gesetzgebers wird zudem die Notwendigkeit geprüft, Taten, die aus einer geschlossenen Menschenmenge heraus begangen werden, künftig stärker zu bestrafen.
Der Sprecher der B-Länder, Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier sagt: „Wir durchleben aktuell eine Zeit, in der sich nicht nur unser Bundesland, sondern auch Deutschland, Europa und weite Teile der Welt stark verändert haben. Im Ausland machen uns neben andauernden kriegerischen Auseinandersetzungen auch potentiell neue Konflikte große Sorgen. Hier Zuhause bestimmen der Umgang mit Zuwanderern und der islamistische Terrorismus weiterhin die öffentliche Debatte. Deshalb bin ich froh, dass wir uns mit den SPD-Innenministern in der wohl kritischsten Frage der IMK einigen konnten und die Neubewertung der Sicherheitslage in Syrien zur Grundlage über die weitere Diskussion über den Umgang mit Gefährdern und Straftätern aus Syrien machen werden. Aber auch das Thema, wie wir mit Personen umgehen, die sich in Deutschland einbürgern lassen wollen, wurde kritisch diskutiert.
Hier wurde auf Initiative der Unionsminister der Auftrag erteilt, zu prüfen, inwieweit Einbürgerungen, bei denen im Nachhinein festgestellt wird, dass diese durch Täuschung über die Identität rechtswidrig erlangt wurden, die Einbürgerung nicht wie bisher geregelt nach fünf Jahren unwiderruflich ist, sondern es erforderlich scheint, dass auch noch zehn Jahre nach Feststellung der Täuschung, die Einbürgerung wieder aufgehoben werden kann. Fakt ist, dass wir als Innenminister doch nicht zulassen können, dass jemand, der im Rahmen eines Einbürgerungsverfahrens die deutsche Staatsangehörigkeit erhält und sich nach einem Zeitraum X herausstellt, dass diese Person nicht derjenige ist, die er vorgegeben hat zu sein, für immer die deutsche Staatsangehörigkeit behalten darf – mit allen Rechten, die jeder gebürtige Deutsche auch hat. Das wäre doch Nonsens und nicht zu vermitteln.“
Boris Pistorius, Innenminister von Niedersachsen und Sprecher der A-Länder unterstreicht: „Ich bin froh, dass sich die Innenministerkonferenz zu einer Verlängerung des Abschiebestopps bis zum 31. Dezember 2018 entschlossen hat. Syrien ist nach wie vor Kriegsgebiet. Jetzt Abschiebungen durchzuführen, wäre viel zu früh und weder mit unserem Grundgesetz noch mit der europäischen Menschenrechtskonvention zu vereinbaren. Es ist sinnvoll, die Bundesregierung um einen aktualisierten Bericht zur Lage in Syrien zu bitten. Ich freue mich ferner, dass die Innenministerkonferenz die Länder Niedersachsen und Hessen mit dem Mandat ausgestattet hat, mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Lösung im Hinblick auf die Verpflichtungserklärungen zu erreichen. Natürlich wollen wir eine Lösung finden, die erträglich ist für diejenigen, die die Bürgschaften übernommen haben und jetzt vor teils existenzgefährdenden Forderungen durch die Arbeitsagenturen stehen.“
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