Die Sächsische Staatsregierung hat heute die Richtlinie „Seniorengerecht Umbauen“ des Staatsministeriums des Innern beschlossen. Damit können Baumaßnahmen finanziell bezuschusst werden, die dazu dienen, bestehenden Mietwohnraum so umzubauen, dass er den spezifischen Anforderungen von Senioren im Hinblick auf eine weitgehend barrierefreie Erreichbar- und Nutzbarkeit des Wohnraums gerecht wird. Im nächsten Jahr stehen für diese Fördermaßnahmen 16 Millionen Euro bereit. Mittel in gleicher Höhe sind auch für 2019 und 2020 eingeplant. Vermieter können im Laufe des ersten Quartals 2018 Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einreichen.
„Die Richtlinie gibt Eigentümern von Mietwohnraum finanzielle Unterstützung für die Anpassung ihrer Wohnungen an die demografischen Herausforderungen. Wir schaffen attraktive Anreize, Wohnungsbestände seniorengerecht umzubauen. Auch der starken Nachfrage nach möglichst barrierefreien Wohnungen kommen wir damit nach“, sagte Innenminister Markus Ulbig. „Wir ermöglichen älteren Menschen ein Leben in ihrer vertrauten Umgebung und stärken ihre Lebensqualität sowie ihre Mobilität innerhalb der Wohnung.“
Zum Ende dieses Jahres kann die Sächsische Staatsregierung im Bereich der Wohnraumförderung eine gute Bilanz ziehen. Mit den Richtlinien zur Förderung des gebundenen Mietwohnraumes (Dezember 2016), für Familienwohnen (März 2017) und für Wohnraumanpassung (Mai 2017) setzt das Staatsministerium des Innern das Wohnraumförderkonzept der Staatsregierung konsequent um.
„Wir reagieren damit auf die Herausforderungen des demografischen Wandels, schaffen bedarfsgerechten und bezahlbaren, barrierearmen bzw. –freien Wohnraum in unseren Städten aber auch im ländlichen Raum. Außerdem fördern wir Familien, indem wir ihnen bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum finanziell unter die Arme greifen“, so Ulbig.
Informationen zur Richtlinie „Seniorengerecht Umbauen“
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Der umzubauende Mietwohnraum muss sich in einem Wohngebäude mit mehr als zwei Mietwohnungen befinden.
- Die Fertigstellung des gesamten Wohngebäudes muss mehr als zehn Jahre zurückliegen.
- Die zu fördernden Mietwohnungen dürfen folgende Wohnflächen nicht überschreiten:
1-Zimmer-Wohnung: maximal 45 m²
2-Zimmer-Wohnung: maximal 60 m²
3-Zimmer-Wohnung: maximal 75 m²
4-Zimmer-Wohnung: maximal 85 m²
a) Grundförderung beträgt maximal 10.000 Euro pro Wohnung und umfasst alle Baumaßnahmen, um die Seniorengerechtigkeit einer Wohnung herzustellen (u.a. barrierefreier Zugang, Türbreiten mind. 82 cm, Bad mit bodengleicher Dusche). Wenn der Standard „seniorengerecht“ erreicht wurde, können noch folgende Maßnahmen finanziell unterstützt werden: Einbruchschutz, schwellenlose Erreichbarkeit des Freisitzes, Bewegungsmelder für Licht, bodennahe Lichtleisten, Funkschalter und schaltbare Steckdosen, Steuerung u.a. mit den Funktionen „Alles-Aus“ und Herdabschaltung.
b) Zusatzförderung für das Gebäude mit maximal 10.000 Euro pro Etage ist möglich, wenn bereits mindestens 50 Prozent der Mietwohnungen des Mehrfamilienhauses nach der Richtlinie „Seniorengerecht Umbauen“ gefördert wurden. Trifft dies zu, kann die Modernisierung oder Neuerrichtung eines Personenaufzugs, der rollatorengerecht über eine Türmindestbreite von 82 cm verfügen muss, gefördert werden. Außerdem können dann auch weitere, gebäudebezogene Einbruchsschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Beleuchtung, der Kommunikation (z.B. Gegensprechanlagen) und Abstellmöglichkeiten beispielsweise für Rollatoren finanziell unterstützt werden.
Keine Kommentare bisher