Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach bundes- und landesgesetzliche Regelungen zur Vergabe von Medizinstudienplätzen teilweise gegen das Grundgesetz verstoßen, erklärt René Jalaß, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke: „Wir begrüßen dieses Urteil. Es bietet eine neue Chance, die Hochschulzulassung zu reformieren. Bis zum 31. Dezember 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen – diesen Prozess werden wir kritisch begleiten. Aus unserer Sicht ist der Numerus Clausus ein Relikt, das in vielen Fällen eine freie Studienwahl verhindert – langfristig muss er für alle Fächer abgeschafft werden. Das geht nur, wenn die Hochschulen mehr Ressourcen für Personal, Räume, Sachmittel und fachspezifische Gegebenheiten erhalten, damit ihre Kapazitäten ausreichen.“
„Im Fall der Humanmedizin ist der Handlungsdruck in Sachsen besonders groß, denn es gibt zu wenige Absolventinnen und Absolventen, um die ärztliche Versorgung der Bevölkerung abzusichern. Das liegt auch daran, dass es zu wenige Studienplätze gibt. So werden im Freistaat jährlich nur etwa 570 Bewerberinnen und Bewerber zum Medizinstudium zugelassen. Laut Hochschulentwicklungsplan soll das bis 2023 so bleiben!
Problematisch ist zudem, dass für die Zulassung hauptsächlich der Notendurchschnitt zählt. Zusätzliche Qualifikationen wie eine Ausbildung in der Pflege oder im Rettungsdienst oder auch soziale Faktoren spielen kaum eine Rolle. Im Zuge der Neuregelung des Medizin-Zulassungsverfahrens muss auch dieses Problem durch bundesweit einheitliche Vorgaben gelöst werden.“
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