Die Leistungen zur Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und die Hilfe zum Lebensunterhalt steigen ab 1. Januar 2018. Alleinstehende oder alleinerziehende Menschen beispielsweise erhalten dann 416 Euro monatlich, Jugendliche 316 Euro und Kinder ab sieben Jahren 296 Euro. Mit der Anhebung erhöhen sich auch die eventuell die gewährten Mehr- und Sonderbedarfe.
Die Änderung wird automatisch wirksam. Es müssen keine neuen Anträge gestellt werden. Im Januar 2018 werden in der Regel die neuen Leistungen ausgezahlt, auch wenn noch kein Änderungsbescheid zugegangen ist. Sollte im Einzelfall noch eine Überprüfung erforderlich sein, wird der Erhöhungsbetrag noch im Januar 2018 nachgezahlt.
Gesamtübersicht:
Stufe | Leistungsberechtigte | in Euro |
1 | Alleinstehende und Alleinerziehende | 416 |
2 | zwei Erwachsene, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen | 374 |
3 | Erwachsene in stationären Einrichtungen | 332 |
4 | Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres | 316 |
5 | Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres | 296 |
6 | Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres | 240 |
Die Barleistungen für Bewohner in vollstationären Einrichtungen werden ebenfalls erhöht:
in Euro | |
Grundbarbetrag für Leistungsberechtigte in Heimen oder gleichartigen vollstationären Einrichtungen | 112,32 |
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