In seiner heutigen Sitzung hat der Sächsische Landtag Neuregelungen des Sächsischen Ladenöffnungsgesetzes (SächsLadÖffG) beschlossen. Leider wurde die Chance vertan, die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen rechtssicher zu gestalten. Aufgrund diverser Gerichtsurteile gab es in letzter Zeit vermehrt Klagen, denen Gerichte oft im letzten Moment stattgaben. Das führte dazu, dass Kommunen bereits erlassene Rechtsverordnungen zurücknehmen mussten sowie aus Gründen der Rechtsunsicherheit überhaupt keine Verordnungen zur Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen mehr verabschiedeten.
Trotzdem sah die Staatsregierung keine Veranlassung, das SächsLadÖffG in diesem Punkt rechtssicher zu formulieren. Der von der Landesarbeitsgemeinschaft der Sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) erarbeitete Vorschlag einer Novellierung des SächsLadÖffG fand kein Gehör. Die Staatsregierung folgte stattdessen einem Vorschlag des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, welcher die genannte Problematik nicht aufgreift. Die unsichere Rechtslage bleibt damit bestehen.
„Das ist ein völlig unbefriedigendes Ergebnis für alle Beteiligten“, sagt Kristian Kirpal, Präsident der IHK zu Leipzig und Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der Sächsischen IHKs. „Der stationäre Einzelhandel befindet sich in einem immer härter werdenden Wettbewerb mit den Online-Händlern, die 24 Stunden an 7 Tagen verkaufen können“, so Kirpal weiter. Im Zeitraum von 2009 bis 2016 stieg der Anteil des Online-Handels von 5,2 Prozent auf 9,1 Prozent. Der Umsatz des Online-Handels hat sich demnach von 21,8 Mrd. Euro auf 44,4 Mrd. Euro mehr als verdoppelt. Dass diese Entwicklung auch negative Folgen auf die Entwicklung der Städte, vor allem der Innenstädte hat, kann jeder nachvollziehen. Sichtbar wird das unter anderem an zunehmenden Leerständen vor allem in kleinen und mittleren Städten oder an Defiziten bei der Nahversorgung. Das Sächsische Staatsministerium erarbeitet derzeit Handlungsempfehlungen für Kommunen und Händler zum Umgang mit dem Thema Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen. „Aufgrund der derzeitigen Rechtslage erscheint uns das jedoch sehr schwierig“, führt Kristian Kirpal aus. Dennoch haben die sächsischen IHKs ihre Unterstützung und Mitarbeit zugesagt.
Geändert wurden indes Regelungen zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen. Grundsätzlich können diese im Rahmen von verkaufsoffenen Tagen bis zu acht Stunden beschäftigt werden. Arbeitnehmer in Verkaufsstellen in Kur- und Erholungsorten dürfen dagegen an Sonn- und Feiertagen nur noch bis zu vier Stunden arbeiten. Diese Regelung bringt erhebliche Nachteile für die Händler mit sich, besonders für diejenigen mit nur einer oder einem Angestellten. Diese Unternehmer können ihre Arbeitnehmer nicht mehr für die gesamte Dauer der Ladenöffnung einsetzen. Einen Ausgleich für geleistete Arbeit an Sonntagen erhalten die Arbeitnehmer an einem Werktag in der jeweiligen Woche. Ein Anspruch auf gänzlich freie Wochenenden hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. „Hier wurde eine Chance zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Gestalt freier Wochenenden bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen der Gewerbetreibenden vor allem in Kur- und Erholungsorten vertan“, so Kirpal weiter. Problematisch gestaltet sich die Regelung vor allem im grenznahen Raum zu Tschechien und Polen. Hier sind die sächsischen Unternehmen einem zusätzlichen Wettbewerb ausgesetzt.
Regelungen zur Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen existieren in beiden Nachbarländern nicht.
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