Anlässlich der heute von der Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz Barbara Klepsch (CDU) vorgestellten landesrechtlichen Änderungen, die durch das Bundesteilhabegesetz notwendig geworden waren, erklärt Volkmar Zschocke, Vorsitzender der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag: „Menschen mit Behinderungen müssen in den Umsetzungsprozess des Bundesteilhabegesetzes in Sachsen auf Augenhöhe beteiligt werden. Als Expertinnen und Experten in eigener Sache wissen sie am besten, was sie brauchen. Sie haben viele Erfahrungen mit Ämtern und Leistungserbringern gemacht und können zum Beispiel bei der Neubestimmung des Trägers der Eingliederungshilfe darlegen, was gut und was gar nicht funktioniert hat.“
„Der bisherige Beteiligungsprozess wurde allenthalben alibimäßig betrieben, worin ein Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention liegt.“
„Ich fordere Ministerin Klepsch auf, bei den anstehenden weiteren Änderungen von Gesetzen, Rechtsverordnungen und Verfahren, den Beteiligungsprozess mit behinderten Menschen ernsthaft zu führen. Dazu gehört die barrierefreie Information und Kommunikation im Vorfeld genauso dazu wie ausreichend Zeit für die Abgabe von Stellungnahmen.“
Die neue LZ Nr. 48 ist da: Zwischen Weiterso, Mut zum Wolf und der Frage nach der Zukunft der Demokratie
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