Die Stadt Leipzig beabsichtigt, ab Januar 2018 eine Beschwerde-/Ombudsstelle für Klienten von Hilfen zur Erziehung (u. a. Kinder, Jugendliche und junge Volljährige; Eltern/ Sorgeberechtigte und Angehörige von Kindern und Jugendlichen) einzurichten. Die Fachstelle für ombudschaftliche Beratung soll junge Menschen bei der Verwirklichung ihrer Rechte in Hilfen zur Erziehung unterstützen und zugleich einen Beitrag zur qualitativen Weiterentwicklung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe leisten. Sie ist zunächst befristet für ein Jahr geplant. In Abhängigkeit der weiteren Bereitstellung von Mitteln im Doppelhaushalt 2019/2020 kann das Angebot über 2018 hinaus fortgesetzt werden.
Um die Unabhängigkeit der Beschwerde-/Ombudsstelle zu wahren, will das Amt für Jugend, Familie und Bildung die Leistung an einen Träger übergeben, der selbst keine Hilfen zur Erziehung in Leipzig anbietet.
Den Freien Trägern wird im Rahmen eines öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens die Möglichkeit gegeben bis zum 28. November 2017, 12:00 Uhr, ihre Leistungsangebote für die Ombudsstelle einzureichen. Die Ausschreibungsmodalitäten sind im Internet unter www.leipzig.de/ zu finden.
Die einzureichenden Konzepte sollten sich an den dort genannten Gliederungen orientieren. Inhaltliche Fragen zum Thema beantwortet Jana Voigt (jana.voigt@leipzig.de, 0341 123-4350). Weitere Informationen zum Verfahrensablauf gibt Stella Wiesner (stella.wiesner@leipzig.de, 0341 123-4429).
Eine aus Vertretern des Jugendhilfeausschusses und des Amtes für Jugend, Familie und Bildung bestehende Findungskommission unterbreitet einen Entscheidungsvorschlag. Die Entscheidung trifft der Jugendhilfeausschuss.
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