Verbraucherschutzministerin Klepsch besuchte heute das Unternehmen IAV GmbH in Chemnitz. Dabei informierte sie sich über technische Herausforderungen des automatisierten Fahrens und bekam Einblicke in die technische Umsetzung während einer Fahrzeugpräsentation auf dem IAV Gelände. Mit weltweit über 6500 Beschäftigten ist das Unternehmen einer der führenden Engineering-Partner in der Automobilindustrie und nimmt eine Vorreiterfunktion bei der Entwicklung des automatisierten Fahrens ein.
Automatisiertes Fahren bietet viele Vorteile für die Nutzer und wird unsere Mobilität entscheidend verbessern. Doch wir dürfen dabei auch Fragen der Sicherheit und der Privatsphäre unserer Bürgerinnen und Bürger nicht hintanstellen. Als Vorsitzende der Verbraucherschutzkonferenz der Länder habe ich in diesem Jahr das Thema automatisiertes Fahren erstmalig auf die Agenda gesetzt.
Dabei betonte Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch: „Wir wollen für das automatisierte Fahren auch eindeutige Regelungen zu den Fragen der Verantwortlichkeit und Haftung. Zudem müssen der Schutz personenbezogener Daten sowie der Schutz der Privatsphäre gewährleistet sein. Der Verbraucherschutz muss mit den rasanten technischen Entwicklungen Schritt halten können. Für uns alle kommt es aber darauf an, dass wir die Entwicklungen zum vernetzten System konstruktiv sehen – nicht nur im Autoland Sachsen.“
„Wir brauchen für die Einführung der vernetzten und automatischen Verkehrssysteme den Schutz vor allen möglichen Angriffen und Manipulationen. Die Automatisierung im Straßenverkehr kommt. Sie dient dazu, Mobilität sicherer zu machen. Sie muss aber durch eine umfassende Forschung begleitet werden, damit wir Menschen uns davon überzeugen können und sie deswegen auch annehmen können. Denn eines ist auch sicher: Automatisiertes Fahren ist erst der Anfang – viele Lebensbereiche werden sich mit der veränderten Mobilität wandeln, so wie es uns das Internet bereits gezeigt hat“, so die Ministerin
Ministerin Klepsch schließt sich dazu auch den wesentlichen Aussagen der Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren an. Deren Kernaussagen sind:
„Das automatisierte und vernetzte Fahren ist ethisch geboten, wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer. Sachschaden geht vor Personenschaden, denn der Schutz menschlichen Lebens hat in Gefahrensituationen höchste Priorität. Jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen ist bei unausweichlichen Unfallsituationen unzulässig. In jeder Situation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: Der Mensch oder der Computer. Der Fahrer entscheidet grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten.“
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