Die Fraktion Freibeuter begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Leipzig, der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig dürfe die Befassung eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der die Prüfung einer umfangreicheren Offenlegung von Vorlagen, Anlagen und Akten als bisher zum Gegenstand hat, nicht als unzulässig ablehnen.
„In der Vergangenheit sind Anträge vom Oberbürgermeister immer wieder mit der Begründung zurückgewiesen worden, es handele sich um unzulässige Anträge für die der Stadtrat inhaltlich nicht zuständig sei. Das Verwaltungsgericht hat klargestellt, dass der Oberbürgermeister Anträge nicht inhaltlich prüfen und infolgedessen ablehnen darf“, so René Hobusch (FDP), Fraktionsvorsitzender der Freibeuter im Leipziger Stadtrat, vor dem Hintergrund, dass es in Einzelfällen in der Vergangenheit immer wieder Konflikte im Umgang des Oberbürgermeisters mit Fraktionsanträgen gab.
„Der Oberbürgermeister hat hier ein allzu strenges Regime geführt und seine Regelungskompetenz stark überzogen“, so der Jurist Hobusch weiter. „Denn das Gericht sagt auch, dass gerade die Frage der Abgrenzung von Rechten und Pflichten des Oberbürgermeisters einerseits und die des Stadtrates andererseits allein in die Kompetenz des Stadtrates fällt.“
Mit einem weiteren Antrag hatten die Freibeuter den Stadtrat aufgefordert, der Klage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig beizutreten. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingereichten Klage sahen die Freibeuter die Rechtsstellung des gesamten Stadtrates gegenüber dem Oberbürgermeister betroffen.
Dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig folgend wird der Oberbürgermeister den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Transparentes Verwaltungshandeln“ (VI-A-03937) in der Ratsversammlung am 18. Oktober 2017 zur Beschlussfassung zulassen.
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