Derzeit wird durch Polizei und Ordnungsamt das Radfahrverbot in Fußgängerzonen kontrolliert. So konnten Ende September im Bereich der Grimmaischen Straße 33 Verstöße festgestellt und geahndet werden. Bei den Kontrollen im September wurde in 16 Fällen eine Verwarnung ohne Verwarngeld für ausreichend erachtet. Von elf Fahrradfahrern wurde durch die Polizei ein Verwarngeld vor Ort kassiert, sechs weitere Anzeigen werden durch die Zentrale Bußgeldbehörde weiterbearbeitet.
Auch im Oktober ist mit unangekündigten Kontrollen zur Einhaltung der Verkehrsregeln durch Radfahrer zu rechnen. Schwerpunkt bleibt das Fahren in den Fußgängerzonen der Innenstadt innerhalb der Verbotszeiten.
Insgesamt fanden in diesem Jahr bereits sechs gemeinsame Kontrollen von Polizei und Ordnungsamt statt. Dabei wurden 257 Fahrradfahrer auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. In 177 Fällen wurden sofort vor Ort Verwarnungen ausgesprochen. In 80 Fällen wurden Anzeigen aufgenommen und in der Zentralen Bußgeldbehörde bearbeitet.
Das Fahrrad ist in Leipzig ein beliebtes Verkehrsmittel. Es fördert die Gesundheit und ist neben dem öffentlichen Nahverkehr eine weitere Alternative bei wachsendem Autoverkehr besser von A nach B zu kommen. Aber auch Radfahrer müssen sich an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten. „Abgesehen von den betroffenen Radfahrern, reagieren die Bürger und Besucher der Innenstadt positiv auf diese Kontrollen, zumal damit den Rechten der Fußgänger als schwächsten Verkehrsteilnehmer Geltung verschafft wird“, konstatiert Helmut Loris, Leiter des Ordnungsamtes. „Um diesen Personenkreis zu schützen, ist das Radfahren in den Fußgängerzonen – unter anderem der Petersstraße, in der Nikolaistraße und der Grimmaischen Straße – täglich nur von 20 bis 11 Uhr gestattet.“
Häufiges Problem sei zudem, dass Fahrradfahrer entgegen der Fahrrichtung auf Radwegen unterwegs sind, wo dies nicht erlaubt ist. Damit entstehen Unfallquellen für die Radfahrer selbst und für andere Verkehrsteilnehmer, die mit solchem Fehlverhalten nicht rechnen.
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