Der Lenkungsausschuss Asyl hat beschlossen, in Sachsen die Wohnsitzauflage für Geflüchtete im Sozialleistungsbezug einführen zu wollen. Dazu erklärt Juliane Nagel, Sprecherin der Fraktion Die Linke für Migrations- und Flüchtlingspolitik: „Wie Einheimische auch ziehen Geflüchtete an Orte, an denen sie auf Arbeit und soziale Kontakte hoffen können. Die Wohnsitzauflage für anerkannte Geflüchtete im SGB-II-Bezug steht der Integration im Weg. Wir wollen, dass die Staatsregierung stattdessen die Lebensqualität im ländlichen Raum erhöht – davon profitieren Einheimische und Geflüchtete gleichermaßen.“
„Anstelle staatlicher Zwangsmaßnahmen, die das Versagen der CDU-geführten Regierungen überdecken sollen, wollen wir eine Wirtschaftsförderung, die Arbeitsplatzangebote schafft, zudem Bildungsangebote auf dem Land, genug Ärzte und akzeptable Mobilitätsstrukturen. Dann klappt es auch wieder mit dem Zuzug in die Flächenkreise. Für die Abwanderung in die Großstädte sind weder Einheimische noch Geflüchtete verantwortlich, sondern die CDU-Politik, die Menschen vom Lande vertreibt. Auch unter den spiegelbildlichen Kapazitätsproblemen in den Großstädten leiden Einheimische wie Geflüchtete gleichermaßen. Die Situation wird sich nur entspannen lassen, wenn in ganz Sachsen zielgenau dort investiert wird, wo es brennt – in die Wohnraumförderung, in mehr Bildungsmöglichkeiten auch für Menschen ohne Schulabschluss, in eine flächendeckende öffentliche Infrastruktur.
Die Wohnsitzauflage dürfte auch gegen europäisches Recht verstoßen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im März 2016 geurteilt, dass eine solche Regelung gegen die EU-Qualifikationsrichtlinie verstößt, wenn ihr Zweck die gleichmäßige Verteilung der Kosten für Sozialleistungen ist. Das Integrations- und das Innenministerium begründen die Auflage indes vor allem per Verweis auf die Kosten- bzw. Lastenverteilung.
Die Linksfraktion arbeitet derzeit an einem Integrationsgesetz für Sachsen. Wir wollen, dass alle Gebietskörperschaften – auch die Landkreise – zur Umsetzung von Integrationsmaßnahmen verpflichtet und durch Landesmittel in die Lage versetzt werden, diese Aufgaben zu erfüllen.“
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