Lohnsteuerzahler können beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt ab Oktober 2017 für den Lohnsteuerabzug 2018 einen Freibetrag beantragen. Durch den Freibetrag ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehalten muss. Ein Antrag lohnt sich zum Beispiel für Pendler mit erhöhten Werbungskosten, bei Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung oder bei Kinderbetreuungskosten. Alleinerziehende in Steuerklasse II mit mehreren Kindern können für das zweite und jedes weitere Kind einen Freibetrag von jeweils 240 Euro beantragen.
Die Antragsvordrucke sind neu gestaltet. Anstelle des sechsseitigen Antrags gibt es nun – wie bei der Steuererklärung – den Hauptvordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ und verschiedene Anlagen, nämlich die „Anlage Kinder zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag“, die „Anlage Sonderausgaben/außergewöhnliche Belastungen zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag“ und die „Anlage Werbungskosten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag“. Dies hat den Vorteil, dass der Arbeitnehmer neben dem zweiseitigen Hauptvordruck nur mehr die auf ihn zutreffende Anlage ausfüllen muss.
Ausführliche Erläuterungen zum Antragsverfahren, insbesondere für welche Aufwendungen und unter welchen Voraussetzungen ein Freibetrag gebildet wird, enthält die Publikation „Lohnsteuer – Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler“. Der Ratgeber für das Jahr 2018 steht im Steuerportal www.steuern.sachsen.de zum kostenlosen Download bereit. Hier finden Sie zudem die Antragsformulare.
Antworten auf allgemeine Fragen rund um das Thema Lohnsteuer-Freibeträge erhalten Sie auch über das Info-Telefon der sächsischen Finanzämter.
Es ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar (es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz).
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