In der Ausgabe der WirtschaftsWoche 42 vom 6. Oktober äußert sich der frühere Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge Frank-Jürgen Weise zu einem „Spurwechsel“ für Altfälle, d. h. für einen anderen Umgang mit den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die derzeit in Deutschland nur geduldet sind, aber eine Beschäftigung gefunden haben. Diesen sollte man dauerhaft erlauben, im Land zu bleiben.
Dazu die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping: „Ich begrüße ausdrücklich den Vorschlag von Herrn Weise. Damit könnten die Menschen, die schon hier sind und über berufliche Qualifikationen verfügen, schneller in den Arbeitsmarkt wechseln. Gerade in den ländlichen Regionen Sachsens äußern Unternehmerinnen und Unternehmer immer wieder großes Unverständnis darüber, dass Geflüchtete, die hier anwesend, integrationsbereit und arbeitsfähig sind, nur unter schwierigsten Umständen in den Unternehmen verbleiben können, weil ihnen kein dauerhafter Aufenthalt gestattet wurde.“
Derzeit müssen Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, wieder aus Deutschland ausreisen und im Herkunftsland eine Einreise zum Zwecke der Ausbildung bzw. Arbeit beantragen. Ein Rechtskreiswechsel aus dem Asylbereich in den Bereich der Arbeitsmarktzuwanderung ist mit der jetzigen strikten Trennung beider Rechtssysteme nicht möglich.
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