Mit dem Ende der Vogelbrutzeit dürfen vom 1. Oktober 2017 bis 28. Februar 2018 wieder Bäume gefällt werden. Der BUND Leipzig appelliert an die Vernunft und Einsicht von Bauherren, Grundstücks- und Baumbesitzern, ihre Bäume zum Nutzen der Allgemeinheit zu erhalten. Für die Lebensqualität in der wachsenden Großstadt Leipzig zählt jeder einzelne Baum!
„Durch bauliche Verdichtung sowie die Lockerung des gesetzlichen Baumschutzes in Sachsen erlitt die Stadt Leipzig in den letzten Jahren einen massiven Baumverlust. Wir schätzen allein die Zahl gefällter Großbäume seit 2011 auf mehrere tausend“, so Elke Thiess vom BUND Leipzig. „Die negativen Auswirkungen auf die Luftqualität, das Mikroklima und die Artenvielfalt sind bereits deutlich zu spüren. Auch die großflächige Zerstörung von Hecken sowie die Bebauung von Brachflächen führte zu einem massiven Verlust an Lebensraum für Vögel, Kleinsäuger und Insekten.“
In Leipzig gilt seit 1992 eine kommunale Baumschutzsatzung. Danach sind alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang ab 30 cm, Obstbäume mit einem Stammumfang ab 1 m, Sträucher ab 4 m Höhe, Hecken ab 1 m Höhe sowie Rank- und Klettergehölze ab 3 m Höhe grundsätzlich geschützt. Diese Gehölze dürfen, auch im Zeitraum Oktober bis Februar, nur mit Genehmigung der Stadtverwaltung geschnitten oder gefällt werden.
Eine Ausnahmeregelung des Sächsischen Naturschutzgesetzes lässt jedoch das Fällen von Bäumen mit einem Stammumfang von bis zu einem Meter sowie sämtlicher Pappeln, Birken, Baumweiden, Obstbäume, Nadelgehölze und Tothölzer zu, soweit diese sich auf mit Gebäuden bebauten Grundstücken befinden (Stichwort Baum-ab-Gesetz).
„Dieses Gesetz dient eher der Vernichtung als dem Erhalt von Bäumen“, fasst Elke Thiess die Lage zusammen.
Der BUND Leipzig weist darauf hin, dass Bäume auch höherrangigen Schutzvorschriften, wie dem Natur-, Wasser-, oder Denkmalschutzrecht unterliegen können – unabhängig von Baumschutzsatzung oder Landesregeln.
So sind z. B. höhlenreiche Altbäume als Biotope streng geschützt. Der BUND empfiehlt Baumbesitzern, sich vor jeder Fällung beim Amt für Umweltschutz oder dem Amt für Stadtgrün und Gewässer beraten zu lassen. Denn das Fällen eines geschützten Baumes kann sehr teuer werden.
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