Die Bundesregierung hat am 27. Januar 2016 das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) beschlossen. Nach Initiative des Arbeitskreises „Wirtschaft und Verkehr“ der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages konnte nun erreicht werden, dass das Landesamt für Straßenbau und Verkehr künftig bei Straßenbaumaßnahmen auch den Breitbandausbau berücksichtigen muss.
Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Frank Heidan: „Das ist ein Meilenstein für den Breitbandausbau! Endlich wird bei größeren Straßenbaumaßnahmen auch an das Glasfaserkabel gedacht. Die Bauträger sind jetzt verpflichtet, mindestens Leerrohre zu verlegen. Im günstigen Fall gleich das Glasfaserkabel dazu.“
„Bisher wurde beides unabhängig voneinander geplant. So konnte es passieren, dass eine Straße saniert wurde und eine Woche später die Telekom sie wieder aufriss. Jetzt besteht ab sofort bei größeren Straßenbaumaßnahmen die Verpflichtung, an das Glasfaserkabel zu denken. Damit fallen unnötige Baumaßnahmen weg“, so Heidan.
Der CDU-Wirtschaftspolitiker: „Das Beste dabei ist: Der Freistaat fördert zu 100% die Verlegung der Leerrohre für das Glasfaserkabel. Endlich werden die Straßenbaumittel mit den Finanzmitteln für den Breitbandausbau noch effizienter eingesetzt.“
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