Im Bundestagswahlkampf warb die NPD erneut auf Plakaten mit dem Slogan „Geld für die Oma statt für Sinti und Roma“ – etwa im nördlichen Teil der Lausitz. 2013 tauchten diese Plakate erstmals auf, sie waren auch bei nachfolgenden Landtagswahlen zu sehen. Heiko Kosel, Bautzener Landtagsabgeordneter der LINKEN, stellte 2013 Strafanzeige wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Strafgesetzbuch. Die Staatsanwaltschaft in Görlitz stellte das Verfahren allerdings mit Verweis auf Meinungsfreiheit ein.
Aufgrund zwischenzeitlich entstandener Rechtsgutachten sieht Kosel jetzt neue Chancen für eine strafrechtliche Verfolgung und hat deshalb erneut Strafanzeige erstattet:
„Sowohl die Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) in Berlin vom September 2017 als auch das ,Rechtsgutachten über den Umgang mit rassistischen Wahlkampfplakaten der NPD‘, erstattet am 24. Oktober 2015 von Prof. Dr. Stefanie Schmahl im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, kommen zu dem Ergebnis, dass ,die fremdenfeindlichen Wahlkampfplakate die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Ihnen ist mit wirksamen Gefahrenabwehrmaßnahmen zu begegnen. Ein milderes Mittel als das Abhängen der Plakate ist nicht ersichtlich.‘ Und: ,Die Plakate erfüllen die Tatbestandsvoraussetzungen von 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB StGB. Aus der menschenrechtlichen Schutzpflicht des Staates gemäß Art. 4a) ICERD (Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form rassistischer Diskriminierung) ergibt sich zudem, dass die Wahlplakate entfernt werden müssen, unabhängig davon, ob sie einen Straftatbestand des deutschen Strafrechts erfüllen.‘
Betroffene Gemeinden brauchen Rechtssicherheit für das Entfernen dieser Plakate. Unter Einbeziehung des Rechtsgutachtens von 2015 und der Stellungnahme des DIMR von 2017 sollten sich Gerichte erneut mit dem Vorwurf der Volksverhetzung befassen. Ich sehe gute Chancen, dass sie der NPD ihre Hetze nicht erneut durchgehen lassen werden. Wir müssen jeglichem Rassismus entgegentreten, ob er nun von Anzug- oder Springerstiefelträgern verbreitet wird.“
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