Am heutigen Tag findet in Leipzig der Steuerstrafrechtstag der sächsischen Steuerverwaltung statt. Neben Bediensteten der sächsischen Steuerfahndung sowie der Bußgeld- und Strafsachenstellen nehmen auch Gäste aus dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen, der Generalstaatsanwaltschaft, der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES), den Staatsanwaltschaften, dem Zollfahndungsamt sowie dem Landesamt für Steuern und Finanzen teil.
Als Dozenten konnten unter anderem Prof. Dr. Jäger, Richter am Bundesgerichtshof sowie Prof. Dr. Desens, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht, von der Universität Leipzig gewonnen werden. Eröffnet wird die Tagung durch den Abteilungsleiter Steuern im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen, Norbert Görlich.
Die Teilnehmer werden sich zu steuerstrafrechtlichen und wissenschaftlichen Fragen informieren und austauschen. Unter anderem geht es um aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung des BGH zum Steuerstrafrecht und die Auffassung der Wissenschaft zu Cum-Ex-Geschäften.
Die sächsischen „Steuerstrafverfolger“ leisten einen erheblichen Beitrag zur Steuergerechtigkeit. So haben die sächsischen Steuerfahnder im ersten Halbjahr 2017 knapp 540 Fahndungsprüfungen abgeschlossen, fast 500 Amts- und Rechtshilfeersuchen erledigt und dabei einen Steuerschaden von fast 28 Millionen Euro aufgedeckt. Wie in den zurückliegenden Jahren entfiel ein großer Teil der Mehrsteuern – in etwa 12 Millionen Euro – auf die Umsatzsteuer.
In den Bußgeld- und Strafsachenstellen waren im ersten Halbjahr 2017 rund 10.700 Anzeigen, Prüfberichte der Finanzämter und Steuerstraf- und Bußgeldverfahren in Bearbeitung.
Von der Justiz ergingen im ersten Halbjahr 2017 in rund 180 Fällen Urteile und Strafbefehle wegen hinterzogener Steuern von insgesamt rund 11 Millionen Euro, die zu Geldstrafen von rund 450.000 Euro und Freiheitsstrafen von rund 17 Jahren führten.
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