Das sächsische Kabinett hat heute in Dresden den Entwurf für ein neues Vollzugsgesetz für die Einrichtung eines Ausreisegewahrsams und einer Abschiebungshaft beschlossen. Damit ist der Entwurf zur Anhörung freigegeben. Das neue Gesetz regelt Einzelheiten der Unterbringung von abgelehnten Asylbewerbern in einer zentralen Gewahrsams- beziehungsweise Hafteinrichtung bis zu ihrer Rückführung in ihr Heimatland. Die Regelung löst das bisher geltende „Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetz“ ab.
Innenminister Markus Ulbig betonte: „Immer wieder kommen Asylbewerber ihrer Ausreisepflicht nicht nach und tauchen unter. Wir brauchen im Freistaat die Gewahrsamseinrichtungen, um die Ausreisepflicht und damit geltendes Asylrecht effektiver durchzusetzen.“
Der Ausreisegewahrsam soll im ersten Quartal 2018 in Betrieb gehen, im Laufe des ersten Halbjahres folgt die Abschiebungshaft. Beide Einrichtungen entstehen in der Hamburger Straße in Dresden. Die Baukosten belaufen sich auf rund 9,1 Millionen Euro. Für den Gewahrsam sind 34 Plätze, für die Haft 24 Plätze vorgesehen.
Ulbig weiter: „Das Vollzugsgesetz trägt selbstverständlich auch der Würde des Menschen Rechnung. So werden Familien und Minderjährige getrennt von alleinstehenden Ausreisepflichtigen untergebracht. Auch Details zum rechtlichen Beistand sowie Besuchsmöglichkeiten in den Einrichtungen sind geregelt.“
Ausreisepflichtige Personen können nach der Entscheidung eines Richters bis zu zehn Tage in Gewahrsam oder bis zu sechs Monate in Haft genommen werden. Diese freiheitsentziehenden Maßnahmen sollen verhindern, dass Betroffene vor ihrer Abschiebung untertauchen oder beispielsweise einzelne Familienmitglieder verstecken, um der Rückführung zu entgehen.
Hintergrund: 2016 scheiterten 1.337 Abschiebeversuche der Zentralen Ausländerbehörde, im ersten Halbjahr 2017 waren es 525. Zum Stichtag 31. Juli lebten in Sachsen insgesamt 9.157 ausreisepflichtige Personen. Die Mehrzahl sind Inder (1.466), Pakistaner (933), Tunesier (837), Marokkaner (659), Angehörige der Russischen Föderation (598) oder Libanesen (579).
Der Freistaat führte im vergangenen Jahr 3.377 abgelehnte Asylbewerber zwangsweise in ihre Herkunftsländer zurück, bis 31. Juli 2017 waren es 1.433.
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