Auch für 2018 legt der Freistaat Sachsen ein Investitionsprogramm für barrierefreies Bauen unter dem Motto „Lieblingsplätze für alle“ auf. Ziel des Programms ist die Förderung von kleinen Investitionen zum Abbau bestehender Barrieren insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich. Für Investitionen in der Stadt Leipzig stehen daraus 246.200 Euro zur Verfügung. Mit dieser Summe können Maßnahmen an bestehenden Einrichtungen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs oder der barrierefreien Nutzung gefördert werden. Förderanträge können per Post an die Stadt Leipzig, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, 04092 Leipzig, gestellt werden.
Bis 20. November 2017 müssen sie dort vollständig ausgefüllt eingegangen sein. Oft ist nur eine relativ kleine Änderung nötig, damit auch behinderte Bürger einen Ort zu ihrem Lieblingsplatz wählen können. In Leipzig konnten bisher schon 38 Maßnahmen zum Abschluss gebracht werden.
Förderfähig sind Vorhaben von Betreibern, Mietern und Pächtern öffentlich zugänglicher Kultur-, Freizeit-, Bildungs- oder Gesundheitseinrichtungen, die ihre Angebote für Menschen mit Behinderung im Programm haben bzw. diese verbessern oder einrichten wollen. Solche Vorhaben können das Schaffen von Rampen bzw. Lifts für barrierefreien Zugang sein oder die Installation barrierefreier Sanitäranlagen, der Einbau von Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen, Anlagen zur Verbesserung des Hörens oder Audio-Guides sein.
Die Höchstgrenze für die Förderung eines einzelnen Projektes liegt bei 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der Kosten gefördert werden. Eigenmittelanteil und kommunaler Anteil sind nicht erforderlich. Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht freilich nicht. Mit der Umsetzung der Maßnahmen können die Antragsteller erst beginnen, wenn die Stadt Leipzig den Fördermittelbescheid erteilt hat.
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