Viele Eltern stellen sich die Frage, ob sie ihre Kinder alleine mit dem Fahrrad zur Grundschule fahren lassen sollen. Sie sind verunsichert: Sei es, weil andere Eltern ihren Nachwuchs mit dem Auto bringen, weil der Schulweg nicht sicher ist oder weil die Schulleitung es nicht gern sieht, wenn Schüler mit Rad zur Schule kommen. Der ADFC empfiehlt Eltern, mit ihren Kindern schon früh den Weg mit dem Rad zur Schule zu üben.

Radfahrverbote gelten nicht

Manchmal kommt es vor, dass die Schulleitung Kindern verbietet, mit dem Rad zur Schule zu fahren, weil sie noch keine Radfahrausbildung absolviert haben. Diese endet meistens mit einer Prüfung. Den Wert der Radfahrausbildung sollte man allerdings nicht überschätzen: „Eine erfolgreich absolvierte Prüfung allein ist kein Garant für einen sicheren Schulweg. Was Kinder wirklich brauchen ist Erfahrung im Straßenverkehr und ein Mindestmaß an Routine auf dem Rad.“ ist Konrad Krause, Geschäftsführer des ADFC Sachsen überzeugt.

Rein rechtlich ist die Situation eindeutig: „Schulen dürfen keine Radfahrverbote aussprechen. Die Radfahrprüfung ist keine vorgeschriebene Erlaubnis zum Fahren eines Fahrrads“, sagt ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn. Ebenso wenig darf die Schule Kindern vorschreiben, einen Helm zu tragen. „Viele Eltern achten ohnehin darauf, dass ihr Kind einen Helm trägt. Der Helm muss aber auch richtig eingestellt und aufgesetzt werden“, so Huhn. Auch fehlende Fahrradständer auf dem Schulhof oder ein angeblich nicht vorhandener Versicherungsschutz sind vorgeschobene Argumente, mit denen Eltern immer wieder verunsichert werden, ihre Kinder mit dem Rad zur Schule fahren zu lassen.

Doch Kinder sind auf ihrem Schulweg in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, unabhängig von Alter und benutztem Verkehrsmittel. Gleichwohl bleiben Eltern auch auf dem Schulweg für ihr Kind verantwortlich und müssen dafür sorgen, dass es sein Rad beherrscht und die Verkehrsregeln beachtet. Gibt es an einer Schule tatsächlich ein „Radfahrverbot“, sollten Eltern und Schule versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Nicht immer sind die Warnungen der Schulen freilich völlig gegenstandslos: „Es gibt natürlich auch Schulen, in deren Umfeld die Verkehrsinfrastruktur so unsicher ist, dass sich Schulleitungen und Eltern zurecht ernste Gedanken um die Sicherheit der Schüler machen“, sagt Krause.

Elterntaxi ist auch keine Lösung

Wie gefährlich der Schulweg tatsächlich ist, lässt sich natürlich nur vor Ort erkunden. Starken Autoverkehr vor Schulen verursachen Eltern oft selbst, wenn sie ihr Kind mit dem Auto bringen. Sicherheitsbedürfnis, Zeitdruck am Morgen oder auch Bequemlichkeit lassen sie zum Autoschlüssel greifen. Nur selten ist die Länge des Wegs der Grund. Meistens ist der Schulweg für Grundschulkinder so kurz, dass sie diesen leicht zu Fuß oder mit dem Rad bewältigen können. Eltern können also zur Sicherheit vor Schulen selbst beitragen, wenn sie dort nicht Auto fahren.

Zudem können sie sich dafür einsetzen, dass die Infrastruktur für Radfahrer und Fußgänger auf den Schulwegen verbessert wird: Tempo 30-Zonen, Fußgängerampeln und Querungshilfen ermöglichen es nicht nur Kindern, sich im Straßenverkehr sicherer zu bewegen. „Das Elterntaxi ist auf jeden Fall keine Lösung, denn Kinder verunglücken nicht nur auf dem Schulweg. Die meisten schweren Unfälle erleiden Kinder, wenn sie im Auto transportiert werden“, sagt Krause. Es müsse deshalb darum gehen, Kinder für den Straßenverkehr fit zu machen und nicht darum, sie davon fernzuhalten.

Sicheres Radfahren im Straßenverkehr setzt viele Fähigkeiten voraus: Kinder müssen ihr Gleichgewicht halten, das Fahrrad abbremsen und den Bremsweg einschätzen können oder die Spur halten, wenn sie sich umschauen und die Hand zum Abbiegen ausstrecken. Sie müssen sich im Straßenverkehr orientieren können, Verkehrssituationen verstehen und vorausschauend denken. Mit dem Rad sind sie schneller unterwegs als zu Fuß, entsprechend schneller können sich Verkehrssituationen ändern. Wie weit ein Kind dazu schon in der Lage ist, können Eltern bei ihrem Nachwuchs am besten selbst einschätzen.

Schwedische Studien aus den 1970er Jahren haben gezeigt, dass die Radfahrleistungen auch mit dem Alter zusammenhängen und bei Sieben- bis Achtjährigen sprunghaft ansteigen. Aufgrund dieser Studien dürfen Kinder unter acht Jahren in Deutschland nur auf dem Gehweg – soweit vorhanden – Rad fahren, und bis zum zehnten Lebensjahr ist es ihnen weiterhin erlaubt. „Der Gesetzgeber sieht also durchaus vor, dass Kinder ab diesem Alter am Straßenverkehr teilnehmen; sie sollen nur möglichst noch nicht auf der Fahrbahn fahren“, sagt Rechtsexperte Roland Huhn.

Früh übt sich

Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass Grundschulkinder der ersten und zweiten Klasse vom konsequenten Radfahrtraining besonders profitieren und im Schonraum schnell lernen, ihr Fahrrad sicher zu beherrschen. Ein Kind, das sein Fahrrad beherrscht, kann sich besser auf den Straßenverkehr konzentrieren. Daher empfiehlt der ADFC, dass Eltern mit ihren Kindern das Radfahren üben. Je eher sie damit anfangen, desto besser gelingt es, die Radfahrkompetenz der Kinder auszubilden.

Kindern im Grundschulalter fällt es jedoch schwer, eine Situation aus dem Schonraum direkt auf den realen Straßenverkehr zu übertragen. Deshalb sollten Eltern mit ihren Kindern auch die Alltagswege üben, die zu Fuß oder mit dem Rad zurücklegt werden – egal ob zur Schule, zum Sportverein oder zu Freunden. Konkreter Weg, konkrete Situationen: Wo liegen potenzielle Gefahren, wo lässt sich am besten die Straße queren, wie verhalten sie sich am Zebrastreifen richtig? Das können Eltern ihren Kindern zeigen.

„Das Bewusstsein für Verkehrsabläufe und Gefahren muss bei Kindern geschärft werden“, sagt Krause. Eltern sollten deshalb mit ihren Kindern die Wege trainieren und sie darauf aufmerksam machen, wo sie mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer rechnen müssen. Beispielsweise können sie ihnen zeigen, wo Autofahrer geradeaus fahrenden Radfahrern beim Rechtsabbiegen die Vorfahrt nehmen können – selbst dann, wenn die Ampel für Radfahrer grün zeigt.

Meistert das Kind den eingeübten Schulweg auch, wenn die Eltern Abstand halten und es nur beobachten, sollte es auch allein fahren dürfen, wenn es das möchte und wenn das „Bauchgefühl“ der Eltern damit einverstanden ist. Den Nachwuchs gelegentlich mal wieder zu begleiten, kann sicher nicht schaden. Entscheidend ist immer die Situation vor Ort: Welche potenziellen Gefahren birgt der Schulweg? Kommt das Kind mit den Verkehrssituationen zurecht?

Sicher ist: Aus kleinen Kindern werden große, und spätestens dann müssen Eltern sie allein gehen und fahren lassen. Besser, wenn der Nachwuchs schon vorher gelernt hat, sich im Straßenverkehr zurechtzufinden und mit Gefahrensituationen umzugehen.

Weitere Informationen:
– Tipps zum Thema Fahrrad und Kinder: https://www.adfc.de/3531_1?id=3531&languageid=1
– Mit dem Rad zur Schule: https://www.adfc.de/verkehr–recht/familie–kinder/mit-dem-rad-zur-schule/mit-dem-rad-zur-schule

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