Zur Entscheidung der Bundesregierung, weiterhin bestimmte Personengruppen nach Afghanistan abzuschieben, erklärt Juliane Nagel, Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag: „Zwei Tage, nachdem der IS und Taliban im Norden Afghanistans fast 60 Menschen getötet haben – der Großteil davon Zivilist*innen – verkündet die Bundesregierung, dass sie keinen konsequenten Abschiebestopp nach Afghanistan erlassen will. Es werden zum Beispiel selbst Menschen, die gegen die „Mitwirkungspflichten“ bei der Identitätsfeststellung verstoßen, nach Afghanistan abgeschoben. Aber haben diese Menschen weniger Recht aufs Überleben als andere? Und wenn einer Person Straftaten vorgeworfen werden, muss das im Rechtsstaat die Justiz klären – das kann sie aber nur, wenn die Person anwesend ist.“
„Ende Mai hatte die Bundesregierung infolge eines schweren Bombenanschlags in der Hauptstadt Kabul, von dem auch die deutsche Botschaft betroffen war, Sammelabschiebungen zunächst ausgesetzt und eine neue Sicherheitseinschätzung der Lage in dem kriegsgeschüttelten Land in Aussicht gestellt. Der Zwischenbericht liegt jetzt vor.
„Es ist weiterhin unverantwortlich, dass Deutschland überhaupt Menschen nach Afghanistan zurückschicken will. Die nackten Zahlen sprechen dagegen: Laut der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan UNAMA gab es im ersten Halbjahr 2017 1662 weitere tote und 3581 verletzten Zivilisten. Zudem wurden 150.000 neue Binnenvertriebene registriert, Menschen die aufgrund von Terror und Krieg in Afghanistan Schutz suchen. UNAMA spricht in ihrem Bericht zudem von einer hohen Dunkelziffer an Kriegsopfern.
Wir bleiben dabei: Es muss ein Abschiebestopp für Afghaninnen und Afghanen her. Den Menschen, die bei uns Zuflucht suchen, müssen diese auch bekommen und müssen auch vor der Angst, jederzeit abgeholt und abgeschoben zu werden befreit werden. Dies leistet die neue Ansage der Bundesregierung nicht.“
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