Der Name des Angeschuldigten, Namen und Anschriften aller Zeugen, der Tatvorwurf – wann immer Staatsanwälte Anklage erhoben, begann in den Geschäftsstellen der Strafgerichte das große Tippen. Denn sämtliche Namen und weitere Verfahrensdaten mussten manuell erneut elektronisch erfasst werden.
Der Grund: Wie in allen anderen Bundesländern auch nutzen Staatsanwälte und Richter unterschiedliche IT-Fachprogramme. Und die konnten bisher nicht „miteinander reden“. Doch das ist nun vorbei. Denn der massive Einsatz des Freistaates Sachsen in den Verfahrensverbünden der Länder hat dazu geführt, dass eine Schnittstelle programmiert wurde, die mittlerweile erfolgreich am Amtsgericht Zwickau erprobt wurde.
Justizminister Sebastian Gemkow: „Der sächsische Einsatz in den länderübergreifenden Arbeitsgruppen für die Entwicklung einer Datenschnittstelle zwischen Staatsanwaltschaften und Gerichten hat sich gelohnt, damit wird die Arbeit der Staatsanwaltschaften und Gerichte künftig spürbar erleichtert. Der Wegfall der mühsamen und fehleranfälligen Neuerfassung von Personen- und Verfahrensdaten bei den Gerichten ist nach dem bereits seit längerer Zeit praktizierten elektronischen Datenaustausch zwischen den Staatsanwaltschaften und der Bundespolizei ein weiteres hervorragendes Beispiel für die Vorteile und Arbeitserleichterungen durch die Digitalisierung, auch in der Justiz.“
Nachdem bereits der elektronische Datenaustausch zwischen den Staatsanwaltschaften und der Bundespolizei realisiert wurde, nutzt die sächsische Justiz nun auch die Datenschnittstelle zwischen Staatsanwaltschaften und Gerichten, wodurch die mühsame und fehleranfällige Neuerfassung von Personen- und Verfahrensdaten bei den Gerichten ab sofort entfällt.
Bei den Gerichten sollte dies zu spürbaren Zeitgewinnen führen. Allein im Jahr 2016 haben sie ca. 77.000 Verfahren mit über 238.000 Beteiligten von den Staatsanwaltschaften erhalten. Und auch die profitieren von der elektronischen Übermittlung der Daten: Sie erhalten von den Gerichten beispielsweise automatisch eine Rückmeldung des Aktenzeichens, was ebenfalls zu Verfahrenserleichterungen führt.
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