Die Sächsische Zeitung berichtet heute über den Kampf der DDR-Reichsbahnerinnen und -Reichsbahner um Rentenansprüche aus einer Zusatzversorgung, in die sie vor 1990 eingezahlt haben. Diese Ansprüche werden nach bundesdeutschem Recht vom Staatsunternehmen Deutsche Bahn nicht anerkannt. So entgehen diesen ostdeutschen Beschäftigten – seien sie schon im Ruhestand oder nicht – monatlich mehrere hundert Euro Betriebsrente.
Susanne Schaper, Sprecherin der Linksfraktion für Sozialpolitik, erklärt dazu: „Die Reichsbahner sind eine von vielen Gruppen ehemaliger DDR-Beschäftigter, die um ihre Rentenansprüche betrogen worden sind. Dazu zählen außerdem Postler, Bergleute, Beschäftigte des Gesundheits- und Sozialwesens oder aus künstlerischen Berufen. Es ist gut, dass mit Petra Köpping endlich eine sächsische Ministerin diese Benachteiligung thematisiert. Glaubwürdig wird das aber nur, wenn dem Handeln folgt. Bisher stimmten CDU und SPD alle unsere Vorschläge für mehr Rentengerechtigkeit nieder. Unseren Antrag (Drucksache 6/9062), die Lebens- und Arbeitsleistungen von Ostdeutschen anzuerkennen und das Renten- und Versorgungsunrecht zu beenden, lehnte diese Landtagsmehrheit im April ab. Er hätte ein Weg sein können, um die auch von Frau Köpping geforderte Lösung auf Bundesebene umzusetzen.
Die CDU setzt ungeniert darauf, dass sich das Problem im Laufe der Zeit von selbst erledigt. Die SPD scheint immerhin erkannt zu haben, dass schnell etwas geschehen muss. Ihr ‚Gerechtigkeitsfonds‘ ist jedoch ungeeignet: Die Betroffenen haben Rentenbeiträge eingezahlt und somit eigene Rentenansprüche erworben! Bei einem Fonds müssten sie erst beantragen, was ihnen sowieso zusteht. Zudem ist komplett unklar, wie dieser Fonds aussehen soll. Überdies geht es sowieso nicht um Einzelfälle – schon die lassen sich mit ein paar Euro Schmerzensgeld nicht ‚heilen‘ –, sondern vielmehr darum, dass Ostdeutsche mit jeder Rentenzahlung weiter systematisch benachteiligt werden. Strukturelles Unrecht durch falsche Gesetzgebung kann aber nur der Gesetzgeber aus der Welt schaffen. Manche Rentenansprüche mögen auf der Basis des geltenden Rechts nicht mehr einklagbar sein. Wer es als Politikerin oder Politiker ernst meint, sollte aber wenigstens Wege suchen, das Recht zu ändern.
Sachsens Staatsregierung sollte sich endlich im Bundesrat gegen die Diskriminierungen stellen, die Ostdeutsche bis zum heutigen Tage treffen. Das wäre auch im Interesse der ehemaligen und heutigen Bahnbeschäftigten, die mit allem Recht um ihre Rente kämpfen.“
Der Bericht in der Sächsischen Zeitung
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