Der Vorsitzende der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) ruft zur Mäßigung in der Debatte über die Förderung von alternativen Kulturzentren wie Conne Island und Werk 2 auf. Hintergrund sind Forderungen von CDU und AfD zur Einstellung der Förderung sowie die Reaktionen von Grünen und Linken.
„Die Förderung von Kultur und Engagement darf in einem Rechtsstaat nicht davon abhängen, ob einem die politische Ausrichtung der Geförderten passt. Zu einer demokratischen Gesellschaft gehört es, dass nicht nur der Mainstream unterstützt wird. In einer Stadt der Vielfalt muss breit diskutiert werden können. Und zu dieser Debatte gehören auch abweichende und kritische Meinungen“, so der Freidemokrat Hobusch.
Für ihn steht jedoch fest, dass sich alle Akteure auf der Basis von Recht und Gesetz bewegen müssen. „Ob sich jemand außerhalb des Rechts gestellt hat, entscheiden aber nicht konservative Politiker von CDU oder AfD oder linke Politiker von Grünen oder Linkspartei. Darüber entscheiden Gerichte. Und es gibt eben keine Gerichtsurteile, die zu einem solchen Schluss kommen. Daher verbieten sich Forderungen, Conne Island oder Werk 2 anders zu behandeln als andere Akteure.“
„Die aktuelle Debatte ist nichts anderes als eine Erdoganisierung der Stadtpolitik. Dort wird auch auf Basis von Vermutungen und Indizien agiert. Das ist weit weg von einer demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung, sondern politische Willkür“, so René Hobusch weiter, „das darf nicht Maßstab der Politik in der Stadt der Friedlichen Revolution sein – auch nicht in einer von Wahlkampf geprägten Debatte.“
Abschließend lobte Hobusch den zurückhaltenden Standpunkt des Oberbürgermeisters: „Es ist wohltuend, dass er sich in der Auseinandersetzung zurückhält. Tatsächlich werden einige Kulturzentren zwar im Verfassungsschutzbericht erwähnt. Konkrete Anhaltspunkte, die zumindest für eine Anklage vor Gericht reichen würden, gibt es aber offenbar nicht. Denn sonst wäre sicher längst Anklage erhoben worden. Insofern sollte man den Ball flach halten.“ Wenn sich die Verdachtssituation ändern sollte, müsse der Stadtrat sich jedoch mit der Frage der Förderung beschäftigen. „Wenn ein Gericht Tatbeteiligungen feststellt, dann muss die finanzielle Unterstützung solcher Einrichtungen sofort beendet werden – aber auch erst dann. So funktioniert das in einem Rechtsstaat.“
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