Hiermit erinnert der MDV an die anstehenden Tarifänderungen, die ab 1. August 2017 in Kraft treten. Die Gesellschafterversammlung des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV) hatte für dieses Jahr eine Anpassung beschlossen. Demnach steigen die Preise in den Großstädten Halle und Leipzig um durchschnittlich 3,5 Prozent. In den Landkreisen und Mittelzentren ist eine Steigerung um durchschnittlich zwei Prozent nötig.
Leipzig
Die Preise für Einzelfahrkarten und 4-Fahrten-Karten bleiben stabil. Tages-, Wochen- und Monatskartentarife werden moderat angepasst. Die Preise für Abonnements werden ebenfalls angehoben, wobei das ABO Flex preisstabil bleibt.
Halle
Die Preise für Kurzstrecken und die 4-Fahrten-Karte Kurzstrecke bleiben konstant. Die Preise für Tages-, Wochen- und Monatskarten werden moderat angepasst. Die Preise für Abonnements werden ebenfalls angehoben. Die Produkte MiniCard und MaxiMobilCard werden durch die neue SCHOOL CARD abgelöst. Sie bietet Schülern durch eine verkürzte Vertragslaufzeit von 6 Monaten nun mehr Flexibilität.
Landkreise und Stadtverkehre in den Mittelzentren
Die Preise in den Landkreisen und Stadtverkehren in den Mittelzentren steigen im Schnitt um zwei Prozent. Dabei bleiben die Preise für die Einzelfahrkarten, für die 4-Fahrten-Karten sowie für die Tageskarten in Altenburg, Borna, Colditz, Grimma, Schmölln und Wurzen unverändert.
Informationsmöglichkeiten für Kunden
Informationsbroschüren und -flyer mit den neuen Preisen sind kostenlos bei allen Verkehrsunternehmen im Verbund, am MDV-Infomobil und in zahlreichen öffentlichen Einrichtungen erhältlich. Die aktuellen Preise sind auf www.mdv.de ersichtlich. Für Fragen rund um das Angebot von Zug, S-Bahn, Tram und Bus im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) steht das MDV-Infotelefon zur Verfügung. Der Service bietet umfassende Informationen. Er ist unter der Telefonnummer 0341 91 35 35 91 zum Ortstarif erreichbar.
Nutzungsregelungen für Fahrkarten zum bisherigen Preis
Zum bisherigen Preis erworbene Einzel-, 4-Fahrten-, Extra- und Tageskarten werden bis zum Jahresende 2017 anerkannt; Wochen- und Monatskarten gelten bis zum Ablauf ihrer zeitlichen Gültigkeit. Bei Abonnementfahrkarten mit monatlicher Zahlung wird ab August der neue Preis abgebucht. Abonnementfahrkarten mit jährlicher Zahlung (Einmalzahlung) werden bis zum Ablauf des gezahlten Jahresbetrages anerkannt.
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