Die Stadt Leipzig fördert auch 2018 im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten kulturelle und künstlerische Einrichtungen und Projekte. Grundlage dafür ist die Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig über die Förderung freier kultureller und künstlerischer Projekte und Einrichtungen (Fachförderrichtlinie Kultur), die am 21. Juni 2017 im Stadtrat beschlossen wurde. Für die Förderung der freien Kultur stehen 2018 knapp 5,9 Millionen Euro zur Verfügung. Das sind 137.000 Euro mehr als 2017.
Erstmals wird es für das Förderjahr 2018 möglich sein, zusätzlich zum 31. März 2018 Projektanträge zu stellen. Dafür werden rund 95.000 Euro reserviert. Dieser Termin gilt nur für Projekte, die zum 30. September 2017 noch nicht beantragungsreif waren und im zweiten Halbjahr 2018 umgesetzt werden sollen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Schwerpunkte der städtischen Kulturförderung 2018 sowie Informationen und Hilfestellungen zu Antragstellung und Förderverfahren sind einzusehen unter www.leipzig.de/kulturfoerderung. Ab Anfang August können dort auch die neuen Antragsformulare abgerufen werden, die zwingend zu verwenden sind. Sie sind ebenfalls erhältlich im Neuen Rathaus, Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig, Kulturamt, Zimmer 351.
Alle Antragsteller haben die Möglichkeit, sich zuvor im Kulturamt beraten zu lassen. Bei einer erstmaligen Beantragung ist eine Beratung im Kulturamt besonders angeraten. Empfohlen wird auch, die Anträge mit ausreichendem zeitlichem Abstand zum Stichtag zu stellen. Dadurch können Unklarheiten in der Antragstellung noch rechtzeitig geklärt werden.
Annahmeschluss für die Anträge, die auf den städtischen Formularen in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift einzureichen sind, ist Samstag, der 30. September 2017 (Posteingang bei der Stadt Leipzig, gegebenenfalls sollte der Fristbriefkasten ca. 50 m links vom Haupteingang Neues Rathaus genutzt werden).
Formlose Anträge, Anträge auf veralteten Formularen und Anträge ausschließlich per E-Mail können nicht bearbeitet werden. Verspätet eingehende Anträge gelangen nicht in das Förderverfahren. Gemäß der neuen Fachförderrichtlinie Kultur gibt es keinen sogenannten Nachantrag mehr.
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