Für den nordwestlichen und den östlichen Bereich des Sanierungsgebietes „Leipzig-Reudnitz“ soll die Sanierungssatzung aufgehoben werden. Oberbürgermeister Burkhard Jung wird im August auf Vorschlag von Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau die entsprechende Vorlage zum Satzungsbeschluss in den Stadtrat einbringen. Sanierungssatzungen sind nach den Regelungen des Baugesetzbuches aufzuheben, wenn die Sanierungsziele weitgehend erreicht sind. Dies ist auch für einen Teil des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes möglich.
Im nordwestlichen und östlichen Bereich des Sanierungsgebietes „Leipzig-Reudnitz“ sind die Sanierungsziele weitgehend erreicht. Dank massivem Fördermitteleinsatz seit Beginn der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen in den 1990er Jahren konnte der bauliche Verfall dieser gründerzeitlichen Quartiere gestoppt werden. Mit Hilfe von Städtebaufördermitteln ist der alte Gebäudebestand unter denkmalpflegerischen Aspekten saniert und durch Neubauten ergänzt und das Wohnumfeld deutlich aufgewertet worden. Ein Beispiel dafür ist der grundlegend erneuerte und erweitere Stadtteilpark Reudnitz.
Mit der Teilaufhebung der Sanierungssatzung entfällt die Anwendung von Vorschriften des besonderen Städtebaurechts für diesen Bereich, etwa die Genehmigungspflicht für gewisse Vorhaben (§ 144 Baugesetzbuch). Außerdem müssen nach der Aufhebung von den Grundstückseigentümern Ausgleichsbeträge erhoben werden (§ 154 Baugesetzbuch). Die Höhe richtet sich nach der durch den Gutachterausschuss zu ermittelnden sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung.
Die Kommune kann die Ablösung des Ausgleichsbeitrags auch vor Abschluss der Sanierungsmaßnahme zulassen (§ 154 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch). Die Stadt hatte die von der Teilaufhebung betroffenen Eigentümer darüber schriftlich informiert und ihnen bis zum 30. Juni 2016 einen Verfahrensnachlass von 20 Prozent bei freiwilliger Ablösung angeboten. Dieses Angebot haben viele Eigentümer genutzt. Seither wurden Ausgleichsbeträge in Höhe von insgesamt 694.000 Euro für Grundstücke, Wohnungen und Teileigentumsobjekte entrichtet. Für die übrigen Fälle wir der Ausgleichsbetrag per Bescheid erhoben.
Ausgleichsbeträge dienen der Finanzierung von Vorhaben im verbleibenden Sanierungsgebiet. So soll u. a. die Eilenburger Straße zwischen Gerichtsweg und Josephinenstraße grundhaft ausgebaut und neu gestaltet werden.
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