Die soziale Wohnraumförderung in Leipzig kann beginnen: Die Stadt hat die Voraussetzungen für die Antragstellung geschaffen und der Bewilligungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank für 2017 liegt vor. „Angesichts des Volumens, das das vom Freistaat aufgelegten Programm zur Sozialen Wohnraumförderung hat, rechnen wir bis 2019 für Leipzig mit insgesamt 60 Millionen Euro“, betont Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau.
„Für 2017 stehen uns 20 Millionen zur Verfügung. Das bedeutet, dass rund 500 Wohnungen geschaffen werden können. Gefördert werden Neubau, Um- und Ausbau sowie Sanierung von Mietwohnungen mit einem Zuschuss zur Reduzierung der Angebotsmiete.“ Die Abfinanzierung der Fördermittel wird auf drei Haushaltsjahre verteilt.
Die Antragsformulare und weitere Informationen, u. a. zur Ermittlung des Zuschussbetrages, stehen unter www.leipzig.de/soziale-wohnraumfoerderung
zur Verfügung. Private Vorhabenträger, die mit ihren Vorhaben unmittelbar vor der Realisierung stehen, haben gute Chancen auf Berücksichtigung im Programmjahr 2017. Im Vorfeld hatten bereits 15 Bauherren Interesse am Programm bekundet. Zwei Anträge, die sich daraus ergaben, sind bereits bis zur Entscheidungsreife gediehen. Karsten Gerkens, Leiter der Stabsstelle Bezahlbares Wohnen im Dezernat Stadtentwicklung und Bau, geht davon aus, dass für die Programmjahre 2018-19 verstärkt Anträge im Zusammenhang mit der kooperativen Baulandentwicklung eingereicht werden? ein Modell, bei dem der Vorhabenträger einer Baulandentwicklung an der Finanzierung sozialer Infrastrukturen und der Förderung von bezahlbarem Wohnraum beteiligt wird. Ebenso nimmt er an, dass für diese Programmjahre auch aus der Konzeptvergabe und der Ausschreibung kommunaler Grundstücke eine erhöhte Nachfrage nach Fördermitteln resultieren wird. Konzeptvergabe bedeutet, dass der Verkauf eines städtischen Grundstücks an die Realisierung der von der Stadt vorgegebenen Entwicklungsziele durch den Erwerber gebunden ist. Sozialer Wohnungsbau ist hier ein wichtiges Vergabekriterium.
Rechnen kann man bei Altbaumodernisierung mit einem Zuschuss von 27.000 Euro, bei Neubauvorhaben mit rund 38.000 Euro. Berechnungsgrundlage ist eine 60 m²-Wohnung.Besonderen Bedarf gibt es für große Wohnungen und Einpersonenhaushalte.
Als Gegenleistung für die Förderung stellt der Eigentümer Mietern mit Wohnberechtigungsschein, das sind in Leipzig rund 100.000 Haushalte, die Neubauwohnung für eine Kaltmiete von 6,50 Euro pro m² und die modernisierte Wohnung für 4,66 Euro pro m² zur Verfügung.
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