Die mediaspar GmbH aus Oberhausen hat am 29.05.2017 Insolvenz angemeldet. Das teilt das Unternehmen auf seiner Homepage mit. In dem Insolvenzeröffnungsverfahren (Amtsgericht Duisburg Az.:61 IN 98/17) wurde Frau Rechtsanwältin Tanja Bückmann aus Oberhausen zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Die Mediaspar GmbH unterhielt das Online-Shoppingportal Mediaspar TV. Besonders bekannt geworden ist das Unternehmen wegen des gleichnamigen Home-Shoppingkanals. Mediaspar-Kunden konnten darüber vor allem Mobilfunkverträge mit entsprechender Hardware, wie Smartphones oder Tablets, erwerben.
Was wird nun aus den Verträgen?
Wichtig zu wissen ist, dass Mediaspar im Hinblick auf die Telefonverträge nur als Vermittler der Dienstleistung, jedoch nicht als Vertragspartner aufgetreten ist. Die Insolvenz berührt somit die Durchführung derartiger Verträge nicht, da die eigentlichen Tarifanbieter nicht von der Insolvenz betroffen sind.
Bonuszahlungen
Jedoch sicherte Media-Spar selbst seinen Kunden im Rahmen des Cash-Back Modells Bonuszahlungen zu. Ein Aspekt den unter Umständen viele Kunden zum Anlass nahmen, über Mediaspar Verträge abzuschließen. „Für die Auszahlung der Bonuszahlungen an den Kunden sieht es jetzt jedoch schlecht aus“, meint Stefanie Siegert von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Letztlich bleibt den Kunden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur die Option eine Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden.“ Meist bleibt dann für die Betroffenen nicht viel übrig“, so Siegert weiter.
Mediaspar ist momentan nur über eine kostenpflichtige Service-Hotline zu erreichen. Sie selbst sieht die drohende Insolvenz laut eigenem Statement auf der Homepage nicht als Ende ihrer geschäftlichen Handlungen, sondern als Chance für einen Neuanfang. Das bleibt wohl abzuwarten. Die Verbraucher jedenfalls müssen jetzt erst einmal auf die Post der Insolvenzverwalterin warten.
Auch in diesem Jahr sucht die Verbraucherzentrale Sachsen wieder den Prellbock 2017. Der Negativpreis wird aller zwei Jahr an das Unternehmen vergeben, das Kunden geprellt oder verärgert hat – egal ob es sich um Abzocker, Mogelpackungen, Blender oder Service-Nieten handelt. Die Abstimmung erfolgt noch bis Mitte November online unter https://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/SES74707924/prellbock-1?s=1
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