Am 27. Juni 2017 erreichte die L-IZ.de eine Anfrage des Medienmagazins „Zapp“ vom Norddeutschen Rundfunk. In dieser drehte es sich um eine polizeilich breit angelegte Überwachungsmaßnahme, welche in Sachsen von 2013 bis 2016 mit Schwerpunkt in Leipzig durchgeführt wurde und eine „kriminelle Vereinigung“ im Umfeld des Sportclubs BSG Chemie aufdecken sollte. Die Ermittlungen wurden ohne Erkenntnisse dazu eingestellt. Nun stellt sich heraus, dass dabei jedoch auch Journalisten abgehört wurden, unter anderem ein Kollege von der L-IZ.de. Unsere Antwort wollen wir auch hier vollständig wiedergeben.
Die Frage des NDR-Magazins zur am 28. Juni 2017 laufenden Sendung “Zapp” lautete: „Was bedeutet das für eine Zeitung, wenn Gespräche der eigenen Journalisten abgehört und gespeichert werden. Aus dem Inhalt der uns vorliegt geht hervor, dass das Gespräch für die LIZ geführt wurde. Es ging um gewaltbereite Fußballfans in Sachsen.“
„Die Frage selbst ist schon fast rhetorisch angesichts der sich seit Monaten abzeichnenden Tragweite der Überwachungsmaßnahmen im vorliegenden Fall in Leipzig. Das staatliche Abhören von Journalisten insbesondere greift auf die wohl direkteste vorstellbare Art in die Ausübung des Berufes selbst, die Pressefreiheit und die Kontrollfunktion der Medien gegenüber eben diesem überwachenden Staat ein, die man sich vorstellen kann.
Wenn Menschen, wie im vorliegenden Fall in Sachsen offenkundig geschehen, vermuten müssen, dass heikle Informationen, aber auch Richtigstellungen oder Gerüchte, welche sie Journalisten mitteilen, zeitgleich bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Staatsschutz landen, werden sie es tendenziell unterlassen mit der Presse zu sprechen. Vor allem dann, wenn sie Informationen über das Fehlverhalten von staatlichen Behörden weitergeben wollen oder sich im Rahmen von Recherchen zu Recht oder zu Unrecht selbst belasten könnten.
Denn während Journalisten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen einordnen und unter striktem Schutz (Anonymisierungen usw.) ihrer Quellen für die Öffentlichkeit bereitstellen, hat der Staat in solchen Fällen wie diesem zuerst ein Strafverfolgungsinteresse – im Zweifel dem überwachten Informanten gegenüber, welcher vertraulich mit der Presse spricht. Mittels dieser spätestens dann illegalen Überwachung, Speicherung und Auswertung der vertraulichen Gespräche mit Berufsgeheimnisträgern (Rechtsanwälte, Journalisten, Ärzte, Fanbeauftragte) machen die Ermittlungsbehörden Journalisten zum Handlanger von Strafverfolgung und zerstören die Grundlage jeder journalistischen Arbeit.
In extremen Fällen kann dies auch zu Gefährdungen der Journalisten selbst führen, da diese dann irrigerweise von unwissenden Bürgern als verlängerter Arm der Strafverfolgungsbehörden und somit des Staates angesehen werden könnten.
Es handelt sich demnach bei illegalen Überwachungen von Journalisten um die Kriminalisierung journalistischer Recherchen, eine unzulässige Vermischung von polizeilichen Ermittlungen und Geheimdiensttätigkeit. Ein Vorgehen, wie es vielleicht aus Diktaturen bekannt, nicht jedoch in einer rechtsstaatlichen Demokratie möglich ist.
So betrachtet muss sich insbesondere der sächsische Staatsschutz und die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in Sachsen bei Erhärtung der Fakten in diesem Fall über kurz oder lang die Frage gefallen lassen, ob sie in der Tradition der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) zu NS-Zeiten oder des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS, kurz Stasi) stehen und sich also selbst nicht an bundesdeutsches Recht gebunden sehen.
Im konkreten Fall prüfen wir selbst gerade die neu bekanntgewordenen Informationen auch auf ihre strafrechtliche Relevanz hin, recherchieren weiter und werden darüber natürlich wie in den vergangenen Monaten weiter fortlaufend berichten. Aktuell gehen wir davon aus, dass sich im offenkundigen Vorhandensein der Aufzeichnungen in den Ihnen vorliegenden Unterlagen ein klarer Rechtsbruch zuungunsten der freien Presse durch Teile der sächsischen Ermittlungsbehörden zeigt.
Robert Dobschütz
Verleger L-IZ.de & LEIPZIGER ZEITUNG”
Zum Artikel zum Thema vom 28. Juni 2017 “Ein weiterer Dammbruch”
Gespräche mit Journalisten in Sachsen abgehört und rechtswidrig gespeichert
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