Seit 1991 entsteht in der Lausitz und im mitteldeutschen Revier Schritt für Schritt Europas größte Seenlandschaft mit einem wachsenden Freizeit- und Naturwert sowie modernen Standorten für Industrie und Gewerbe. Durch die Flutung der Tagebauseen wird eine Wasserfläche von über 15.000 Hektar neu zur Verfügung stehen. Die Anrainerkommunen erhoffen sich von der touristischen Nutzung entsprechende Impulse für die kommunale Wirtschaftsentwicklung. Eine wichtige Grundlage dafür ist die Etablierung von Angeboten der Fahrgastschifffahrt.
„Das Leipziger Neuseenland und die Leipziger Stadtgewässer haben ebenso wie das Lausitzer Seenland in den letzten Jahren stark an Attraktivität gewonnen. Unsere Aufgabe als Staatsregierung ist es, die Regionen weiter zu unterstützen, z. B. bei der Vernetzung der Wasserreviere, beim Ausbau der Infrastruktur oder indem wir praktikable Rahmenbedingungen für die Betreiber vor Ort schaffen“, so Wirtschaftsminister Martin Dulig. „Für eine Verbesserung der touristischen Schifffahrt gibt es daher zukünftig Fördermittel, die für die Umrüstung, die Ersatz- oder Neubeschaffung von Fahrgastschiffen genutzt werden können.“
Die entsprechende Richtlinie (RL Schiff) des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) über die Gewährung von Fördermitteln wurde heute dem Kabinett vorgelegt. Zuwendungsempfänger können Kommunen, Landkreise, Vereine und Unternehmen sein. Dafür stehen im Rahmen des aktuellen Doppelhaushaltes jährlich Mittel in Höhe von 500.000 Euro bereit.
Gefördert werden können 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu einem Gesamtbetrag von 200.000 Euro an gewährten Zuwendungen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren (De-minimis-Beihilfe). Voraussetzung für die Förderung ist die Einhaltung der notwendigen technischen Standards, die für eine Zulassung als Fahrgastschiff oder Fähre notwendig sind. Die Antragstellung ist ab Mitte Juli 2017 möglich. Zuständige Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
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