Das Sächsische Kabinett hat die Novellierung der Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ beschlossen. Zu der seit Juli 2015 bestehenden Förderung von Integrationsmaßnahmen von Vereinen, der Integrationsarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie dem seit Juni 2016 hinzugekommenen Landessprachprogramm tritt nun die Förderung von Maßnahmen zur Erstorientierung, die in den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen durchgeführt werden, als Teil 4 der Förderrichtlinie hinzu.
„Mir ist wichtig, dass wir mit der Erweiterung des Förderprogramms den asylsuchenden Menschen sofort Orientierung geben können, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind. Für sie ist ein erster Wegweiser in unserer Gesellschaft, in die sie gerade erst gekommen sind, ganz entscheidend. Dafür benötigen sie grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache, dafür ist aber auch wichtig zu wissen, wie unsere Gesellschaft und Demokratie funktionieren. Diese Grundkenntnisse können wir nun durch die Novellierung des Förderprogramms vermitteln“, erklärt die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping.
Die Basis für die nun förderfähigen Erstorientierungskurse geht auf das bundesweit besondere Modellprojekt „Wegweiserkurse für Asylsuchende in Erstaufnahmeeinrichtungen“ zurück. Im Rahmen des Projektes hat der Sächsische Volkshochschulverband sowie der Verein Arbeit und Leben e.V. im Auftrag der Integrationsministerin in sechs ausgewählten Erstaufnahmeeinrichtungen 200 Kurse á 30 Stunden mit jeweils 20 Teilnehmenden angeboten. Der Unterricht teilte sich in 15 Stunden sprachliche und 15 Stunden kulturelle Vermittlung.
„Sachsen ist eines der wenigen Länder, in denen Erstorientierung auch dank des Sächsischen Volkhochschulverbandes ganz schnell angeboten werden kann. Die Bedeutung dieses sachsenweiten Pilotprojekts hat auch der Bund in seine Arbeit übernommen“, so die Integrationsministerin. Mit dem sächsischen Integrationspaket vom 4. März 2016 wurde das flächendeckende Angebot dieser Kurse festgelegt.
Dazu Petra Köpping: „Mit dem Beschluss haben wir unser Wort gehalten und wir zeigen, dass Sachsen integrationspolitischer Vorreiter sein kann. Wenn ich auf die vergangenen zweieinhalb Jahre zurückblicke und sehe, welchen Fortschritt wir in diesem Bereich geschafft haben, dann muss ich doch sagen, dass wir sehr große Schritte gegangen sind. Und dass sich in der Integrationspolitik vieles bewegt und vor allem verbessert hat. Dies konnten wir natürlich nicht alleine erreichen. Mein Dank geht daher an die vielen ehrenamtlich Tätigen in den Vereinen und auch an die Landkreise und kreisfreien Städte, die das Angebot der Förderung ihrer Maßnahmen so zahlreich genutzt haben.“
Die geänderte Förderrichtlinie tritt am 7. Juli in Kraft. Anträge werden über die Sächsische Aufbaubank bewilligt.
Hinweis: Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
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