Auf den ersten Blick soll er zeigen, wie energieeffizient ein Gebäude ist: Der Energieausweis. Eigentümer, Mieter und Käufer sollen Klarheit erhalten über die zu erwartenden Energiekosten einer Immobilie. Ob der Energieausweis diese Aufgabe erfüllt, und welche Informationen er tatsächlich enthält, erläutert Rainer Flegel, Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen.

Was steht drin?

Den fünfseitigen Energieausweis gibt es in zwei Formen: Als Bedarfsausweis enthält er die Kennwerte für den Energiebedarf, als Verbrauchsausweis diejenigen für den Energieverbrauch. In vielen Fällen ist jedoch nur der Bedarfsausweis zulässig. Der Energiestandard des Gebäudes wird mittels Energieeffizienzklassen von A+ bis H veranschaulicht. Zudem beinhaltet der Ausweis – soweit möglich – Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. „Hier handelt es sich um Empfehlungen“, betont Flegel.

Wer braucht einen Energieausweis?

Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei der Vermietung müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Bei der Besichtigung eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie unaufgefordert aushändigen oder gut sichtbar aushängen.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Ein Energieausweises muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt werden. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollständige Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Wichtig ist: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. „Wer plant, die Empfehlungen umzusetzen, sollte eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen“, empfiehlt Flegel.

Was kann der Energieausweis nicht?

„Insbesondere der Verbrauchsausweis liefert Mietinteressenten keine genaue Prognose über die künftigen Heizkosten“, betont Rainer Flegel. Denn die Werte darin werden maßgeblich vom Nutzerverhalten, zum Beispiel der eingestellten Raumtemperatur und dem Lüftungsverhalten, beeinflusst. Alle Energieausweise beziehen sich außerdem in den meisten Fällen auf das ganze Gebäude, nicht einzelne Wohnungen. Die Lage der Wohnung im Gebäude spielt aber eine erhebliche Rolle für den Energieverbrauch.

Bei allen Fragen zum Energieverbrauch in privaten Haushalten hilft die anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale Mietern und Eigentümern: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch zu einem geringen Eigenbeitrag. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).

In eigener Sache: Lokaler Journalismus in Leipzig sucht Unterstützer

In eigener Sache (Stand Mai 2017): 450 Freikäufer und weiter gehts

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar