Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Leipzig warnt aktuell vor zwei behördlich anmutenden Schreiben, die entweder zur Herausgabe von Kontodaten oder zur Zahlung von Geldbeträgen auffordern. Mehrere Unternehmen in der Wirtschaftsregion Leipzig sind von den Schreiben betroffen und haben sich an ihre IHK gewandt.

Zum einen werden Unternehmen vom „Handelsregister der Länder“ zu einer Zahlung im höheren dreistelligen Bereich aufgefordert. Dieses Schreiben erweckt durch seinen Briefkopf und die Kostenaufschlüsselung unter Verweis auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) den Eindruck eines behördlichen und offiziellen Schreibens. Die IHK zu Leipzig rät zur genauen Prüfung derartiger Schreiben und warnt vor voreiligen Überweisungen.

Andererseits sind E-Mails im Umlauf, in denen sich Betrüger als „Bundeszentralamt für Steuern“ ausgeben und mit einer Steuerrückerstattung locken. Ziel der E-Mails ist, an Konto- und Kreditkartennummern von Steuerzahlern zu gelangen. Die E-Mail enthält einen Link, der zu einem Antragsformular im Internet führt, in dem der Steuerzahler entsprechende Daten eintragen und übermitteln soll. Der in der E-Mail enthaltene Link sollte nicht geöffnet und die Nachricht gelöscht werden!

Bei Eingang unseriöser Schreiben können Unternehmen neben der IHK auch den entsprechenden Berufsverband, die Polizeidienststelle oder den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität informieren. Betroffene Mitgliedsunternehmen der IHK zu Leipzig können sich gern an Frau Ulrike Unger (Telefon: 0341 1267-150, E-Mail: unger@leipzig.ihk.de) wenden.

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