Wird während des Bezuges von Arbeitslosend II ein Umzug geplant, ist es wichtig, vor Abschluss des neuen Mietvertrages die Zusicherung zur Übernahme der zukünftigen Mietkosten im Jobcenter einzuholen. Erfolgt der Umzug ohne die erforderliche Zustimmung, können finanzielle Nachteile entstehen. Die Kosten werden dann in Höhe der bisherigen Unterkunftskosten gewährt und auch Wohnungsbeschaffungskosten können nicht übernommen werden.
Für die Erteilung der Zusicherung müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss der Umzug erforderlich sein, das heißt es muss ein wichtiger Umzugsgrund vorliegen und zum anderen müssen die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sein. Liegen beide Voraussetzungen vor, werden die neuen Mietkosten übernommen.
Jugendliche unter 25 Jahren, die noch bei den Eltern wohnen und ausziehen möchten, benötigen ebenfalls eine Zusicherung vom Jobcenter. Diese wird erteilt, wenn wichtige soziale Gründe gegen einen Verbleib in der elterlichen Wohnung sprechen oder aber der Umzug zur Arbeitsaufnahme erforderlich ist.
Eine Übersicht zu den angemessenen Unterkunftskosten ist auf der Homepage des Jobcenters Leipzig (www.jobcenter-leipzig.de) und dort unter dem Reiter Leistungen für Arbeitsuchende eingestellt.
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