Das Bundeskabinett hat heute härtere Strafen bei Wohnungseinbrüchen beschlossen. Demnach soll für den Einbruch in eine Privatwohnung künftig eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft gelten. Zudem besteht künftig nicht mehr die Möglichkeit, von der Mindeststrafe nach unten abzuweichen. Der Strafrahmen reicht damit von einem Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Außerdem sollen die Strafverfolgungsbehörden mehr Möglichkeiten zur Ermittlung der Täter bekommen. So ist künftig auch die Abfrage von verpflichtend gespeicherten Verkehrsdaten, sogenannten Vorratsdaten, möglich, wenn ein Einbruch in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung vorliegt.
Dazu erklärt der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Markus Ulbig:
„Im Kreise der Innenminister und -senatoren haben wir uns bereits im vergangenen Jahr dafür eingesetzt, Wohnungseinbruchdiebstahl als schwere Straftat einzustufen und den minder schweren Fall des Wohnungseinbruchdiebstahls zu streichen. Es war dringend notwendig, dass der Bund nun die Voraussetzungen dafür geschaffen hat.
Die Wohnung ist ein Rückzugsraum, in dem man sich sicher fühlen muss. Wird in diese eingedrungen, sind die Opfer oft jahrelang traumatisiert und fühlen sich in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Wohnungseinbruchdiebstahl ist für mich ganz klar ein Verbrechen, welches eine Mindesthaftstrafe von einem Jahr völlig rechtfertigt.
Das heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetz ist aber auch ein wichtiges Signal für die Ermittlungsbehörden. Mit dem Zugang zu den Vorratsdaten verfügen Polizei und Justiz endlich über bessere Bedingungen, um die Einbrecher schneller zu überführen und zu verurteilen.
Ich begrüße nicht zuletzt die Möglichkeit, dass nun auch kleinere Sicherungsmaßnahmen an den Wohnungen ab einer Investition in Höhe von 500 Euro durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert werden. Denn auch die eigene Vorsorge ist ein wichtiger Bestandteil bei der Einbruchsprävention. Umso besser, wenn der Staat die Bürgerinnen und Bürger auch dabei weiter unterstützt.“
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