Heute beschloss der Landtag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen das Gesetz der Staatsregierung zum Abschiebegewahrsam. Damit setzt Sachsen bundesrechtliche Vorgaben in Landesregelungen um.
Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Hartmann: „Deutschland hat eines der liberalsten und weitestgehenden Asylgesetze der Welt. Mit dem jetzt beschlossenen Vollzugsgesetz geht es nicht darum, Menschen schlecht zu behandeln. Vielmehr ist es die Ultima Ratio, wenn alle anderen Maßnahmen zum Ausreisevollzug gescheitert sind. Der Staat muss auch hier handlungsfähig bleiben, wenn sich Menschen einer Ausreise widersetzen, nach dem alle anderen milderen Mittel wie Meldeauflagen oder Wohnsitzbeschränkungen nicht funktioniert haben.“
Hartmann weiter: „Für die CDU ist es eine unverrückbare Position und elementarer Bestandteil unserer Politik: Wer keinen Anspruch auf Asyl hat, muss unser Land wieder verlassen. Das ist für uns die zweite Seite der Medaille einer klaren und stringenten Asylpolitik.“
Das Sächsische Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetz ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Es soll zeitnah durch ein Vollgesetz, das zusätzliche Regelungen zur Abschiebehaft enthält, abgelöst werden.
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