Bei einem Pressetermin im Finanzamt Dresden-Nord am heutigen Tag würdigte Sachsens Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland die Arbeit der Steuerfahndung und stellte deren Arbeitsergebnisse für das Jahr 2016 vor. So hat die engagierte Arbeit der sächsischen Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder dem Fiskus im vergangenen Jahr ein steuerliches Mehrergebnis von knapp 52 Millionen Euro eingebracht.
„Die sächsische Steuerfahndung als Kriminalpolizei in Steuersachen erfüllt wichtige Aufgaben. Nicht nur für die Steuerverwaltung und den Fiskus, sondern auch für alle ehrlichen Steuerzahler. Steuerkriminalität schadet dem Staat und dem Gemeinwohl. Es ist mangelnde Solidarität, wenn Einzelne auf Kosten aller von Infrastruktur, Bildung, Kultur, Gesundheitswesen und Sicherheit profitieren, sich aber nicht an der Finanzierung beteiligen“, sagte Finanzminister Prof. Dr. Georg Unland. „Steuerhinterziehung verzerrt zudem den Wettbewerb, weil sie Kriminellen Vorteile gegenüber steuerehrlichen Mitbewerbern schafft. Die konsequente Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität und die Sicherung der Steuergerechtigkeit sind mir ein wichtiges Anliegen. Dafür sind die sächsischen Steuerfahndungsstellen wirksame Einrichtungen“, so Finanzminister Prof. Dr. Unland weiter.
Über die Hälfte des im Jahr 2016 aufgedeckten Steuerschadens – in etwa 29 Millionen Euro – entfällt auf die Umsatzsteuer. Der zweitgrößte Anteil mit etwa 9 Millionen Euro ist der Einkommensteuer zuzurechnen. Der Anteil der hinterzogenen Körperschaftsteuer beträgt 1,2 Millionen Euro, während verkürzte Gewerbesteuer mit 3,3 Millionen Euro und Lohnsteuer mit 1,8 Millionen Euro zu Buche schlagen. Die meisten hinterzogenen Steuern konnten im Raum Leipzig aufgespürt werden.
Während des Pressetermins gewährte die Steuerfahndungsstelle des Finanzamtes Dresden-Nord zudem einen Einblick in die praktische Ermittlungstätigkeit. Gerade Wirtschaftsbereiche mit Bargeldstrukturen sind besonders anfällig für Steuerhinterziehung. An einer Registrierkasse führten Steuerfahnder vor, welche Manipulationen möglich sind, um Einnahmen zu verkürzen und woran diese erkannt werden.
Darüber hinaus gaben Steuerfahnder einen Überblick über die Bandbreite der IT-Ermittlungen und präsentierte einen kleinen Ausschnitt ihrer technischen Möglichkeiten bei der Auswertung elektronischer Daten. Die Steuerfahndung zeigt sich damit für den Wandel in der Wirtschaft von der sogenannten „Old-Economy“ hin zu einer digitalisierten Wirtschaft gerüstet – etwa bei der Bekämpfung von „Steuerkriminalität via Internet“ oder von grenzüberschreitendem Umsatzsteuerbetrug.
Im Jahr 2016 waren rund 102 Fahnderinnen und Fahnder für die drei sächsischen Steuerfahndungsstellen im Einsatz. Sie führten insgesamt knapp 1.200 Fahndungsprüfungen durch, die sich in ihrer Anzahl annähernd gleich auf die drei Finanzämter mit Steuerfahndungsstellen verteilen. Daneben haben die Fahnderinnen und Fahnder in insgesamt fast 900 Amts- und Rechtshilfeersuchen im Auftrag anderer Dienststellen ermittelt.
Die sächsische Steuerfahndung leitete im Jahr 2016 insgesamt über 400 Strafverfahren ein. Diese Verfahren werden von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter bzw. den Staatsanwaltschaften weitergeführt.
In den von sächsischen Steuerfahndern ermittelten Fällen verhängten die Gerichte im Jahr 2016 Freiheitsstrafen von insgesamt über 79 Jahren und setzten Geldstrafen sowie Geldauflagen in Höhe von mehr als einer Million Euro rechtskräftig fest.
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