In den Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig, Torgau und Markkleeberg gibt es momentan ein alles beherrschendes Thema: Die Kündigung der langfristigen „PrämienSparen flexibel“ Verträge durch die Sparkasse Leipzig. „Bisher haben sich bei uns etwa 300 betroffene Kunden beschwert und beraten lassen. Viele der Betroffenen nutzen dabei auch gleich die Möglichkeit, über die nächste Vergabe des Negativpreises der Verbraucherzentrale Sachsen, den Prellbock, abzustimmen“, informiert Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Auch in den nächsten Wochen sind schon jede Menge persönliche Beratungstermine gebucht. Um die Nachfrage auch weiterhin befriedigen zu können, bietet die Verbraucherzentrale Sachsen weitere Sonderberatungszeiten – außerhalb der üblichen Öffnungszeiten – an: Immer montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 9 bis 12 und freitags von 13.30 bis 16 Uhr. (Nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0341-6962929 immer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr)
Entscheidend für die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit der Kündigungen sind die individuell getroffenen Laufzeitvereinbarungen. Befristete Verträge können von der Sparkasse nicht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden. Nicht selten bedarf es hinsichtlich der Feststellung einer Befristung der Verträge einer Auslegung. Für eine Laufzeit von mindestens 25 Jahren sprechen nach dem ersten Anschein Werbeflyer, Musterrechnungen und Kontoauszüge. „Ein wichtiger Schritt für die Sparer sich gegen die Kündigungen zu wehren, ist zunächst der Widerspruch“, hebt Heyer hervor. Die Verbraucherzentrale Sachsen ist dabei gern behilflich. Weitere Schritte können ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren oder eine Klage vor Gericht sein. Die betroffenen Sparer sollten nicht vorschnell resignieren, sondern kämpfen. „Auch wenn man verlieren kann, ist es doch besser etwas versucht zu haben, statt gleich aufzugeben“, ermutigt Heyer die Verbraucherinnen und Verbraucher.
Im Interesse der vielen, vorwiegend älteren Betroffenen bemüht sich die Verbraucherzentrale Sachsen in einem Gespräch mit den Leitungsorganen der Sparkasse um eine generelle Lösung, die viele Einzelklagen unnötig macht. Sollte das angestrebte Gespräch scheitern, ist die Verbraucherzentrale Sachsen auch bereit, eine Musterklage zu führen.
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